Neue Effizienz-Richtlinie für Bauen und Sanieren
„Wir wollen die Neubauten des Landes Rheinland-Pfalz künftig auf einem hohen energetischen Standard errichten, der einen klimaneutralen Betrieb der Gebäude ermöglicht. Sie sollen mit Fotovoltaik ausgerüstet sein und ihren verbleibenden Energiebedarf zum Großteil aus erneuerbaren Quellen decken. Auch Sanierungen des umfangreichen Immobilienbestands sollen auf einem hohen energetischen Standard erfolgen und somit die CO2-Emissionen senken“, erklärten Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen sowie LBB-Geschäftsführer Holger Basten heute in Mainz.
Um diese Ziele zu erreichen, habe der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) seine bestehende Selbstverpflichtung auf Energieeffizienz und Klimaschutz entsprechend weiterentwickelt und neu gefasst. „Mit dieser neuen Richtlinie stellt das Land Rheinland-Pfalz bereits jetzt die Weichen für noch mehr Klimaschutz in den landeseigenen Gebäuden. Neue und zu sanierende Gebäude konsequent klimaneutral auszurichten, ist eine verantwortungsvolle Investition in die Zukunft“, so die Ministerin weiter. „Auch bei der Bemessung der Wirtschaftlichkeit von Hochbaubauprojekten des Landes gehen wir vorbildlich voran: Für die Kalkulation der Baukosten und langjährigen Betriebskosten legen wir einen CO2-Schattenpreis von 180 Euro pro Tonne zugrunde. Das ist eine wichtige Weichenstellung für Investitionen in nachhaltige und energieeffiziente Gebäude.“
„Landesbauten müssen ihrer Vorbildfunktion in Bezug auf Nachhaltigkeit gerecht werden. Dies ist umso bedeutender, da die heute realisierten Gebäude unsere gebaute Umwelt für die nächsten Jahrzehnte entscheidend prägen werden. Mit den aktuell nachhaltigen Neubau-Projekten wie dem Hörsaalgebäude der Hochschule Bingen, einem Bürogebäude für den Landesbetrieb Mobilität in Cochem oder auch dem Amtsgericht Bitburg leisten wir dazu einen erheblichen Beitrag“, sagte Ahnen.
„Durch unseren hohen Anspruch tragen wir schon heute zum Ziel der klimaneutralen Landesverwaltung 2030 mit bei. Dennoch werden auch danach weiterhin große Anstrengungen im Gebäudebestand erforderlich sein, weshalb der Sanierungsstrategie künftig eine noch größere Bedeutung zukommen wird“, so Ahnen weiter.
Die neu gefasste Richtlinie des Landesbetriebs LBB mit dem Titel „Klimaneutrale Landesgebäude“ enthält detaillierte bautechnische Vorgaben zur Umsetzung hoher Gebäudestandards mit dem Ziel der Energieeinsparung und Reduktion von CO2-Emissionen. Sie gilt ab sofort für Neubauten und energetische Sanierungen - auch für Projekte, deren Planung vor Kurzem begonnen hat.
„Die Vorgaben unserer Richtlinie übertreffen deutlich die Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz des Bundes vom November 2020“, erklärte LBB-Geschäftsführer Holger Basten. „Damit leistet der Landesbetrieb LBB seinen Beitrag auf dem Weg zur klimaneutralen Landesverwaltung und wird seiner Vorbildrolle als öffentlicher Bauherr weiterhin gerecht. Wir setzen damit konsequent einen Weg fort, den wir bereits 2006 mit der ersten LBB-Richtlinie für energetisches Bauen und Sanieren erfolgreich eingeschlagen haben.“ Seitdem wurde die Richtlinie mehrfach aktualisiert. Ihre Energie-Einsparziele gingen regelmäßig über die jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben hinaus.
Weitere Informationen zur Richtlinie finden Sie in der Anlage.
Anlage
Die neu gefasste Richtlinie des Landesbetriebs LBB mit dem Titel „Klimaneutrale Landesgebäude“ schreibt die bisherige LBB-Energierichtlinie von 2016 fort. Gegenüber der bisherigen LBB-Energierichtlinie wurden die Anforderungen, die gesetzlichen Energiespar-Vorgaben zu übertreffen, noch einmal deutlich verschärft. Das gilt auch für die gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei Neubau und Sanierungen.
Demnach sollen Neubauten so geplant und errichtet werden, dass ihr Jahres-Primärenergiebedarf die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) an ein besonders energiesparendes Referenzgebäude um mindestens 60 Prozent unterschreitet. Damit werden neue Landesgebäude von jetzt an so geplant, dass sie mindestens dem Niveau der höchsten staatlichen Förderklasse durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Effizienzhaus 40) entsprechen.
Mindestens 75 Prozent des Energiebedarfs für Heizen, Lüftung, Kühlen, eingebaute Beleuchtung und Warmwasser soll durch erneuerbare Energien gedeckt und eine Fotovoltaik-Anlage vor Ort errichtet werden. Erreichbar ist dies unter anderem mit einem darauf ausgerichteten architektonischen Entwurf, effektiver Dämmung, einer modernen Lüftungstechnik mit Wärme-Rückgewinnung sowie einem Strombezug möglichst aus regenerativen Quellen. Für die Gebäudehülle (Außenwände, Fenster, Dach und Gründung) ist ein sehr guter Dämmstandard in Passivhaus-Qualität vorgeschrieben.
Die Vorgaben für die Planung der Gebäudehülle und Gebäudetechnik wurden entsprechend dem Stand der Technik aktualisiert. Ferner fließen, ergänzend zum Klimaschutz und zur Energieeffizienz, konkrete Hinweise zur Sicherstellung von Behaglichkeit und Gebäudenutzungskomfort in die Planung ein.
Klimaneutralität im Gebäudebetrieb
Beim Erstellen des Energiekonzepts für einen Neubau oder eine Sanierung untersucht der Landesbetrieb LBB jeweils projektbezogen, wie Klimaneutralität unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit bestmöglich umgesetzt werden kann. In die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird die im Koalitionsvertrag festgelegte CO2-Bepreisung mit 180 Euro pro Tonne einbezogen, und zwar berechnet über die gesamte voraussichtliche Nutzungsdauer, den sogenannten Lebenszyklus, der Immobilie.
Zur Sicherung eines effizienten und klimaschonenden Gebäudebetriebs schreibt die neue Richtlinie zum Abschluss der Baumaßnahmen systematische Inbetriebnahmen vor. Ziel ist, in der ersten Gebäudebetriebsphase – bei hoch technisierten Gebäuden bis zu zwei Jahre – die betriebstechnischen Anlagen optimal einzustellen.
Klimaziele bei Sanierungen
Bei Sanierungen bestehender Gebäude soll deren Jahres-Primärenergiebedarf im Ergebnis mindestens 45 Prozent geringer sein als nach dem Gebäudeenergiegesetz für ein Referenzgebäude als Mindestanforderung vorgegeben. Die Vorgaben eines KfW-Effizienzhauses 55 dienen als Orientierung. Möglichst 75 Prozent des Wärme- und Kälteenergiebedarfs soll durch erneuerbare Energien gedeckt und eine Fotovoltaik-Anlage errichtet werden.
Die energetische Sanierung von Teilen eines Gebäudes oder der Gebäudetechnik muss auf der Grundlage eines Gesamtsanierungskonzeptes geplant werden. Es berücksichtigt alle Aspekte der Gebäudeenergieeffizienz, der Nutzung erneuerbarer Energien und eine deutliche Reduzierung der CO2-Emissionen aus dem Betrieb der Gebäudetechnik. Kann das Gesamtkonzept nicht in einer umfassenden Maßnahme realisiert werden, sollen die Teilschritte innerhalb eines Zeitraums von maximal vier Jahren umgesetzt werden.
Elektromobilität und Nachhaltigkeit
Auch für das Ziel einer klimaneutralen Gesamtbilanz der Dienstreisen der Landesverwaltung bis 2030 leistet der Landesbetrieb LBB seinen Beitrag: Der LBB steht vor der Herausforderung, hierfür den Ausbau der Infrastruktur in Behörden, Hochschulen und weiteren Landeseinrichtungen voranzutreiben. Wichtige Bausteine sind die Integration von Lastmanagement- und Stromspeichersystemen, der weitere Ausbau von Dachflächen für Fotovoltaik-Anlagen zur Eigenstromversorgung und die Erschließung von Kfz-Stellplätzen für Ladestationen.
Neben der CO2-Reduktion strebt der Landesbetrieb LBB für die Neubauten des Landes auch die Erreichung des Gold-Standards nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundes an. Das BNB ermöglicht eine ganzheitliche Bewertung von ökonomischen, ökologischen, funktionalen und soziokulturellen Nachhaltigkeitsaspekten über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes. (Quelle Staatskanzlei Mainz)