Es wird wohl nichts mit einem Pilotprojekt, um bei Stausituationen auf der Autobahn die Limburger Innenstadt vom Lastwagenverkehr zu entlasten. Die Auskünfte der Autobahn GmbH des Bundes Verkehrszentrale Deutschland lassen dazu keine Hoffnung. Die Antworten der neuen Autobahnbehörde leitete der Magistrat an die Stadtverordnetenversammlung weiter, die in dieser Woche tagte.
„Eine Lösung, wonach der Lkw-Verkehr bei einem Stau auf der Autobahn nicht durch die Limburger Innenstadt geleitet wird, ist an großräumige Umleitungsstrecken geknüpft, die sind nicht vorhanden. Einmal mehr wird das Fehlen einer Südumgehung für Limburg zum Problem“, macht der 1. Stadtrat Michael Stanke deutlich. Die zweite Möglichkeit, um eine Umleitung für Lastwagen durch die Limburger Innenstadt zu verhindern, ist ein generelles Durchfahrtsverbot für Lastwagen. Dies kann aber auch aufgrund fehlender Umleitungsstrecken von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nicht ausgewiesen werden.
„Der Bund leitet weiterhin den Umleitungsverkehr der Autobahn durch die Stadt – auf der anderen Seite droht dann ein Diesel-Fahrverbot auf der Schiede. Die jahrelange Verhinderung einer für Limburg wichtigen Umgehung wird weiter zum akuten Problem“, so Stanke nach verschiedenen Briefen von der Autobahn GmbH und einer abschließenden Videokonferenz. In dieser machten Vertreter der Gesellschaft deutlich, dass der Lkw-Verkehr bei Stau nicht auf der Autobahn bleiben darf und gemäß der bestehenden Umleitung die Autobahn zu verlassen habe. Und die derzeit bestehende Umleitung führe eben durch Limburg. Und da keine Alternativen an Umleitungen beziehungsweise kein generelles Durchfahrtsverbot für Lastwagen bestehe, gäbe es gemäß den derzeitigen Bestimmungen keine Möglichkeit für den angefragten Modellversuch.
Die derzeitigen Bestimmungen sehen zum Beispiel vor, dass Bedarfsumleitungen den Verkehr von der Autobahn im Bedarfsfall (Stau, Unfall, Sperrung) über das nachgeordnete Straßennetz von einer Anschlussstelle zu einer anderen führen. Dabei wird nicht zwischen den unterschiedlichen Kraftfahrzeugarten unterschieden, beziehungsweise es wird keine Kraftfahrzeugart diskriminiert, schreibt die Autobahn GmbH. Die Bedarfsumleitung hat somit auch stets dem Lkw-Verkehr zur Verfügung zu stehen.
„Insoweit kann die Nutzung der heutigen Bedarfsumleitung für Fahrzeuge über 3,5 t. nur dadurch vermieden werden, dass eine leistungsfähige Alternativroute aufgezeigt und eine entsprechende Beschilderung im Basisnetz – korrespondierend mit einem Durchfahrtsverbot für 3,5 t. – angeordnet wird“, heißt es in dem Schreiben weiter.
Ausgangspunkt für die Kontaktaufnahme mit den neuen Autobahnbehörde war ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 16. November 2020. Die Versammlung sprach sich dabei bei einer Gegenstimme dafür aus, dass es zukünftig LKWs über 3,5 Tonnen auf der Autobahn untersagt wird, die Abfahrten von Limburg-Süd und Limburg-Nord als Umleitung bei Stausituationen zu benutzen. Mit einem Verweis auf ein Beispiel in Rheinland-Pfalz sprach sich die Stadtverordnetenversammlung zudem für ein mindestens einjähriges Pilotprojekt aus, wonach über ein funkgesteuertes Schild ein Abfahrtsverbot für LKW über 3,5 Tonnen veranlasst wird, die Limburg nicht als Zielort haben. (Quelle Stadt Limburg)