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Die Bitte von Landrat Dr. Peter Enders um Prüfung einer Änderung der Impfreihenfolge zugunsten der ehrenamtlichen Feuerwehrleute wurde durch das Mainzer Gesundheitsministerium zeitnah beantwortet: Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler betont darin, dass die Bundesimpfverordnung gilt. Das heißt: Die Aktiven der Freiwilligen Feuerwehren können aktuell nur dann bereits geimpft werden, wenn sie beispielsweise im Rettungsdienst oder in First-Responder-Gruppen tätig sind, sich in Teststellen engagieren oder aufgrund von anderen Priorisierungsfaktoren berechtigt sind. Eine gezielte Impfung für die Feuerwehrleute unter Abweichung von der Impfverordnung ist demnach nicht vorgesehen. Landrat Enders hatte sich auf Bitten des Kreisfeuerwehrverbandes Altenkirchen in dieser Frage an das Ministerium gewandt. „Ich sehe die Feuerwehrleute hier in einer äußerst wichtigen Funktion und teile ihre Argumente. Solange aber der verfügbare Impfstoff die Impfkapazitäten einschränkt, geht es leider nicht ohne Priorisierungen. Und da sind die Frauen und Männer der Feuerwehren zu meinem persönlichen Bedauern leider noch nicht dabei“, so Enders. (Quelle Kreis Altenkirchen)