Immer wieder erreichen Unternehmen Aufforderungen, eine Eintragung in ein Verzeichnis vornehmen zu lassen. Hier kann es sich um ein Firmenverzeichnis, ein Gewerberegister oder ähnliches handeln. Die Schreiben wirken offiziell und gehen den Unternehmen häufig per Fax zu.
Liest man jedoch das Kleingedruckte, wird deutlich, dass es sich hier nicht um eine notwendige Eintragung handelt sondern das Unternehmen vielmehr einen gewissen Betrag für eine Leistung erbringen soll, die es nicht benötigt und deren Nutzen fraglich ist.