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Corona-Infektion: Altenkirchen. Mit dem Monatswechsel treten für Menschen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind, Neuerungen bei Absonderung und Genesenennachweisen in Kraft. Darüber informiert das Kreisgesundheitsamt aktuell. Die Regelungen sind bereits von Landes-Gesundheitsminister Clemens Hoch vorgestellt worden*.

Keine Bescheide des Gesundheitsamtes mehr 
Gemäß Paragraf 7 der Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Personen verschickt das Gesundheitsamt Altenkirchen ab sofort keine Bescheinigungen zur Absonderung und keine Genesenennachweise mehr an positiv getestete Personen.

Es geht um Max 26 Jahre aus dem Westerwald, der an Leukämie erkrankt ist und dringend eine lebensrettende Stammzellspende braucht. Eine Onlineregistrierung ist über die Stefan Morsch Stiftung möglich oder den Typisierungsveranstaltungen der Stiftung, Termine sind auf deren Website bekannt gegeben. Alle die im Alter zwischen 16 und 40 Jahre sind und noch nicht in einer Stammzellspender Kartei registriert wurden können sich registrieren lassen und Leben retten. (Quelle privat)

220427 StammzelleMax