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Die SPD hat durchgesetzt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig nicht mehr als Einzelkämpfer vor Gericht allein den Konzernen gegenüberstehen. Es bekommt Recht, wer Recht hat und das ohne Prozessrisiko. In diesem Musterverfahren hat das Bundesamt für Justiz nun das Klageregister eröffnet. Ab sofort können sich Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos zum Musterverfahren anmelden. Damit möglichst viele getäuschte Autokäuferinnen und Autokäufer von der Musterklage erfahren und sich gut informiert in das Klageregister eintragen können, informiert MdB Gabi Weber über das Verfahren:
„Verbraucherinnen und Verbraucher können sich einfach im Internet unter www.bundesjustizamt.de/klageregister anmelden und ich rate dazu, dies so rasch wie möglich zu tun. Zum einen wird 2 Monate nach Eröffnung des Registers Bilanz gezogen. Bis dahin müssen sich mindestens 50 Verbraucherinnen und Verbraucher eingetragen haben. Zum anderen endet die Möglichkeit der Eintragung einen Tag vor dem ersten Termin der mündlichen Verhandlung. Wer also nicht regelmäßig den Terminplan des Gerichts beobachten möchte, sollte die Eintragung am besten gleich vornehmen“, rät die SPD-Bundestagsabgeordnete und ergänzt, dass die Teilnahme für alle Betroffenen kostenlos sei.

Seit dem 1. November 2018 können Verbraucherschutzverbände in einem Musterverfahren alle tatsächlichen und rechtlichen Sachverhalte feststellen lassen, die für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche relevant sind. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in Kooperation mit dem ADAC am 1. November die erste Klage nach dem neuen Gesetz gegen Volkswagen eingereicht. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich kostenlos im Klageregister beim Bundesamt für Justiz zum Musterverfahren anmelden. Für angemeldete Verbraucherinnen und Verbraucher wird die bei vielen VW-Diesel-Käufern drohende Verjährung der Ansprüche zum Jahreswechsel gestoppt. Geht ein Musterverfahren verloren, trägt der klagende Verband das Kostenrisiko, nicht der Verbraucher. Verliert das verklagte Unternehmen, ist es an die Feststellungen im Urteil gebunden. Mit diesem Musterurteil in der Tasche kann der Verbraucher einfach seine Schadenersatzansprüche geltend machen, ggf. einklagen. Für einen solchen zweiten Prozess besteht dann kein Kostenrisiko, weil für diesen Verbraucher im Musterprozess die Voraussetzungen seiner Ansprüche festgestellt wurden. Weil getäuschte VW-Diesel-Käufer über das Musterverfahren Schadenersatz für Hardware-Nachrüstungen erlangen können, ist das Verfahren auch ein Beitrag, um Fahrverbote zu vermeiden.
„Die Einführung der Musterklage ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz, den die SPD durchgesetzt hat. Wir freuen uns, dass sofort nach Inkrafttreten unseres neuen Gesetzes vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Kooperation mit dem ADAC gegen VW geklagt werden wird“, sagte Gabi Weber abschließend.