„Und was nun?“. Diese Frage haben sich in den vergangenen beiden Jahren viele Menschen gestellt, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Aufgrund aktualisierter Absonderungs- und Bekämpfungsverordnungen gab und gibt es immer wieder neue Regeln, die nicht selten für Verwirrung bei den Behörden und bei den Menschen gesorgt haben. Wie das Gesundheitsamt in einer Pressemeldung mitteilt, gibt es ab sofort einen Quarantänerechner, welcher unkompliziert für Information und Aufklärung sorgt. Der Quarantänerechner ist kostenfrei auf der Homepage der Kreisverwaltung abrufbar.
Positiv Getestete, haben laut Behörde so die Möglichkeit, ein Informationsschreiben mit den Daten der Absonderung und weiteren wichtigen Informationen zu erhalten. Wie der Pressemeldung zu entnehmen ist, handelt es sich hierbei um ein schnelles und unkompliziertes Verfahren.
„Die neue Vorgehensweise erspart den Westerwäldern die Wartezeit auf eine Bescheinigung“, freut sich Sarah Omar, die Leiterin des Gesundheitsamtes, über die digitale Unterstützung. Wie Omar ergänzt, sind die Gesundheitsämter seit der Änderung der Landesverordnung zur Absonderung bei Verdacht einer SARS-CoV-2-Infektion vom 17. Februar 2022 nicht mehr verpflichtet, Bürgerinnen und Bürgern die positiv auf das SARS-Cov-2 Coronavirus getestet wurden, eine Absonderungsbescheinigung auszustellen.
Wie der Pressemeldung zu entnehmen ist, hat das Gesundheitsamt des Westerwaldkreises dies als Service für die Westerwälder aber weiterhin getan. Inzwischen sind die Fallzahlen jedoch so rasant gestiegen, dass dieses freiwillige Angebot von Seiten der Behörde nicht mehr umgesetzt werden kann.
Mit dem neuen Rechner können positiv Getestete sofort nach Erhalt des positiven Ergebnisses das Infoschreiben mit der individuell berechneten Absonderungsdauer selbst abrufen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen lediglich das Datum des positiven Tests eingeben. Dabei macht es laut Gesundheitsamt keinen Unterschied, ob es sich um einen Antigen-Schnelltest (PoC) einer zertifizierten Teststelle oder um einen PCR-Test handelt.
Die Westerwälderinnen und Westerwälder haben dann die Möglichkeit, das Schreiben dem Arbeitgeber oder der Schule vorzulegen. Wichtig ist allerdings, dass das Schreiben nur mit Vorlage des positiven Befundes Gültigkeit erlangt.
Auch alle wichtigen Informationen zur Freitestung, zu dem Thema Kontaktpersonen und Verhaltensempfehlungen sind enthalten. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Befund des positiven Tests als Infektionsnachweis anzuerkennen. Das Infoschreiben dient als Planungs- und Erklärungshilfe für den Betroffenen und den Arbeitgeber. Der Quarantänerechner ist auf der Startseite auf Homepage der Kreisverwaltung unter www.westerwaldkreis.de oder unter dem beigefügten QR-Code erreichbar. (Quelle Westerwaldkreis)