Empfehlung zur Impfung ab Oktober oder November – Gleichzeitige Impfung gegen Covid-19 möglich Altenkirchen. In Deutschland treten saisonale Grippewellen im Winterhalbjahr meist nach dem Jahreswechsel auf. Während der jährlichen Grippewellen werden zwischen 5 und 20 Prozent der Bevölkerung infiziert. Vor diesem Hintergrund rät das Kreisgesundheitsamt Altenkirchen zur Grippeschutzimpfung. Übertragung erfolgt überwiegend durch Tröpfchen erfolgt Die Grippe (Influenza) ist eine der häufigsten Erkrankungen der Atemwege des Menschen. Die auch als Influenza bezeichnete Erkrankung wird durch Viren verursacht wird und kann unter anderem zu Fieber, Hals-, Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen und einem trockenen Reizhusten führen. „Die Übertragung von Influenzaviren erfolgt überwiegend durch Tröpfchen, die insbesondere beim Husten oder Niesen entstehen und über eine geringe Distanz auf die Schleimhäute der Atemwege von Kontaktpersonen gelangen können.
Darüber hinaus ist eine Übertragung auch durch direkten Kontakt der Hände zu Oberflächen, die mit virushaltigen Sekreten kontaminiert sind, und anschließendem Hand-Mund- oder Hand-Nasen-Kontakt möglich, beispielsweise durch Händeschütteln“, erläutert der Leiter des Altenkirchener Gesundheitsamtes, Heinz-Uwe Fuchs. Eine Grippeschutzimpfung ist deshalb die beste Maßnahme, um sich und andere gegen eine Erkrankung zu schützen, auch angesichts der Corona-Pandemie. Nach der Impfung dauert es 10 bis 14 Tage, bis der Impfschutz vollständig aufgebaut ist. Um rechtzeitig geschützt zu sein, wird deshalb empfohlen, sich im Oktober oder November impfen zu lassen. Sollte die Impfung in diesen Monaten versäumt werden, kann es auch im Dezember und selbst zu Beginn oder im Verlauf der Grippewelle noch sinnvoll sein, die Impfung nachzuholen. Antibiotika helfen bei Grippe übrigens nicht. Sie sind gegen Viren wirkungslos. „Da die Influenza-Viren ständig ihre äußere Gestalt, ihre Hülle, verändern, schützt eine überstandene Grippe nicht vor einer erneuten Influenza-Infektion mit einem veränderten Influenza-Virus“, erläutert Amtsärztin Zeba Parwani vom Altenkirchener Gesundheitsamt. Der Grippe-Impfstoff wird daher auch jährlich neu produziert und den aktuell auftretenden Virusvarianten angepasst. Demzufolge ist jedes Jahr eine Neu-Impfung im Herbst notwendig. Wer sich impfen lassen sollte und warum sollten sich insbesondere Risikogruppen gerade in der Corona-Pandemie gegen Grippe impfen lassen? Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt die Influenza-Impfung für alle Personen ab 60 Jahre, für alle Schwangeren ab dem zweiten Trimenon, für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens wie zum Beispiel chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie Multiple Sklerose, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV, für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen sowie für Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können. Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem Personen mit erhöhter Gefährdung wie medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr, Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können. „Gerade angesichts der Corona-Pandemie ist eine hohe Influenza-Impfquote bei Risikogruppen essentiell, um in der Grippewelle schwere Influenza-Verläufe zu verhindern“, so Fuchs und Parwani. Gemäß Empfehlung der Stiko ist es auch nicht mehr nötig, dass zwischen Covid-19- und Influenza-Impfung 14 Tage liegen müssen. Unter der Voraussetzung, dass eine Indikation zur Impfung sowohl gegen Influenza als auch gegen Covis-19 besteht, ist die gleichzeitige Verabreichung der beiden Impfstoffe möglich. Wo wird geimpft? In der Regel findet die Impfung in allgemeinmedizinischen, internistischen, kinder- und frauenärztlichen Praxen statt. Wer zu einer der Risikogruppe zählt, sollte sich mit dem Hausarzt oder der Krankenkasse in Verbindung setzen. Der Hausarzt kann anhand des Impfausweises zudem den gesamten Impfschutz prüfen. Für Rückfragen und weitere Informationen steht aber auch das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Altenkirchen zur Verfügung (Amtsarzt und Medizinaldirektor Heinz-Uwe Fuchs, 02681-812712; Amtsärztin MD. (Afg) Zeba Parwani, 02681-812747). Informationen finden sich auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) und unter www.grippe-info.de. (Quelle Kreis Altenkirchen)