Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises bietet am Freitag, den 08. Oktober, von 13 bis 18 Uhr und am Samstag, den 09. Oktober, von 9 bis 18 Uhr kostenlos die Grippeschutzimpfung für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis an. Inmitten der Corona-Pandemie ist die Grippeimpfung wichtiger denn je, um insbesondere Doppel-Infektionen zu vermeiden. Inzwischen hat die STIKO auch ihre Impfempfehlung dahingehend geändert, dass kein Mindestabstand zwischen einer Corona- und einer Grippeschutzimpfung mehr eingehalten werden muss. Somit kann jederzeit vor oder nach der einen Impfung die andere erfolgen.
Die Impfung erfolgt nur nach vorheriger Terminvergabe. Sie können einen Termin online unter www.westerwaldkreis.de > Online-Terminvereinbarung buchen oder alternativ über unsere Hotline (02602 124-567). Dieses Jahr finden die Impfungen im Peter-Paul-Weinert-Saal statt. Der Eingang befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes der Kreisverwaltung. Bitte beachten Sie die Beschilderung und halten immer mindestens 1,5 Meter Abstand zu Anderen.
Zum Impftermin kommen Sie bitte pünktlich und bringen Folgendes mit:
1. Impfpass
2. ausgefüllten Einwilligungsbogen oder eigenen Stift.
Bitte tragen Sie eine OP- oder FFP2 Maske sowie kurzärmelige Kleidung unter Ihrer Jacke. Leider können wir dieses Jahr keine weiteren Impfungen (Pneumokokken, Tetanus u.A.) anbieten. Hierfür wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt. Auch die Übertragung von alten Impfpässen in Neue können wir dieses Jahr nicht leisten.
Folgende Risikogruppen wird die Grippeschutzimpfung empfohlen:
• Personen ≥ 60 Jahre
• Alle Schwangeren ab 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon.
• Personen ab 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, wie z. B.:
• chronische Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive Asthma und COPD);
• chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten;
• Diabetes mellitus und andere Stoffwechselkrankheiten;
• chronische neurologische Krankheiten, z. B. Multiple Sklerose;
• getriggerten Schüben;
• Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz bzw.
• Immunsuppression;
• HIV-Infektion.
• BewohnerInnen von Alters- oder Pflegeheimen.
• Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebend oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können. Als Risikopersonen gelten hierbei Personen mit Grundkrankheiten, bei denen es Hinweise auf eine deutlich reduzierte Wirksamkeit der Influenza-Impfung gibt, wie z. B. Personen mit dialysepflichtiger Niereninsuffizienz oder Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz bzw. -suppression.
• Personen mit erhöhter Gefährdung, z. B. medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können. (Quelle Kreisverwaltung Montabaur)