Limburg-Weilburg. Die Inzidenz im Landkreis Limburg-Weilburg ist leider über einen Wert von 50 gestiegen, woraus das Erfordernis weiterer Maßnahmen resultiert. Ergänzend zu den bereits mit Allgemeinverfügung vom 20. August 2021 getroffenen Regelungen, musste der Landkreis daher auf Basis des Eskalationskonzeptes des Landes Hessen bestimmen, dass in Gedrängesituationen, in denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine medizinische Maske zu tragen ist. Darüber hinaus erfolgt eine Teilnehmerbegrenzung für Veranstaltungen, Kulturangebote und größere Zusammenkünfte auf 500 Personen im Freien und 250 Personen in Innenräumen. Geimpfte und Genesene zählen dabei nicht mit. Das Gesundheitsamt kann in Ausnahmefällen eine höhere Teilnehmerzahl gestatten. Diese Teilnehmerbegrenzung gilt auch für private Feierlichkeiten in öffentlichen Räumen oder eigens angemieteten Räumen.
Die ergänzenden Regelungen treten am Mittwoch, 25. August 2021, in Kraft. Die Regelungen entsprechen den Maßnahmen des Eskalationskonzeptes des Landes Hessen vom 17. August 2021. Weitere Beschränkungen können notwendig werden, wenn der Inzidenzwert über 100 liegt. (Quelle Kreis Limburg-Weilburg)