Personen, die in den Gebieten der Flutkatastrophe unterstützen bzw. direkt von der Flutkatastrophe betroffen sind, sollten prüfen, ob ihr Impfschutz gegen Tetanus und Hepatitis A noch aktuell ist.
Im Rahmen der Aufräumarbeiten besteht eine erhöhte Verletzungsgefahr – und somit ein erhöhtes Risiko für eine Tetanus-Infektion. Der Erreger Clostridium tetani kommt weltweit im Erdreich vor und kann auch bei kaum sichtbaren Verletzungen eine Infektion hervorrufen. Die Impfung gegen Tetanus ist eine von der Ständigen Impfkomission (STIKO) empfohlene Standardimpfung. Die Grundimmunisierung, welche aus drei Impfungen besteht, erfolgt in der Regel in der Kindheit. Anschließend muss die Impfung alle 10 Jahre aufgefrischt werden. Im Verletzungsfall sollte der Impfstatus erneut geprüft werden.
Durch die Schäden im Einsatzgebiet können Helfende auch in Kontakt mit Abwasser sowie verunreinigten Lebensmitteln oder Gegenständen kommen, wodurch die Gefahr einer Hepatitis A-Infektion besteht. Hepatitis A wird fäkal-oral übertragen durch beispielsweise Kontakt- oder Schmierinfektionen. Die Impfung gegen Hepatitis A ist keine von der STIKO empfohlene Standardimpfung in Deutschland, sie wird lediglich für bestimmte Berufsgruppen, Reisen oder bei individuellem Risiko empfohlen. Ein vollständiger und lebenslang anhaltender Impfschutz besteht nach zwei Impfungen gegen Hepatitis A oder drei Impfungen, falls in Kombination zusammen mit Hepatitis B geimpft wird.
Wenn Sie unsicher sind, ob bei Ihnen ein Impfschutz gegen Tetanus und Hepatitis A besteht, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt. Dieser kann die Impfungen verabreichen. Die Kosten für die Tetanus-Impfung übernehmen die Krankenkassen, wohingegen für die Hepatitis A-Impfung die Kostenübernahme durch die Krankenkasse im Vorfeld zu klären ist.
Foto / Quelle : Pressestelle der Kreisverwaltung