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Das rheinland-pfälzische Kabinett hat heute in der Ministerratssitzung, auf Vorlage des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, die weitere Unterstützung der Internationalen Stiftung Auschwitz-Birkenau beschlossen. Die Stiftung ist mit dem Erhalt der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau und ihrer Bewahrung für künftige Generationen betraut. Bund und Länder hatten sich darauf verständigt, in den Jahren 2020 und 2021 eine weitere gemeinsame Zustiftung in Höhe von insgesamt 60 Millionen Euro an die internationale Stiftung zu leisten. Der Anteil der Länder, in Höhe von 30 Millionen Euro, wird nach dem Königsteiner Schlüssel aufgeteilt. Für Rheinland-Pfalz ergibt sich damit eine Zustiftung in Höhe von 1.477.377 Millionen Euro.

„Mit der Zustiftung bekennen wir uns zu unserer Verantwortung, die Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau als wichtiges Symbol und Mahnmal für den Holocaust, den beispiellosen Völkermord, auch für die nachfolgenden Genrationen zu erhalten“, betont Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. „Die Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau ist eine monumentale Herausforderung für die Denkmalpflege – quantitativ, technisch und moralisch. Bewahrung ist Pflicht! Mit dem heutigen Beschluss zeigen wir, dass wir uneingeschränkt zu unserer historischen Vergangenheit stehen. Die in der Vergangenheit in deutschem Namen begangenen Verbrechen und dieser Verlust von Humanität dürfen nicht vergessen werden. Gleichzeitig müssen wir auch zukünftig wachsam gegenüber Unmenschlichkeit bleiben und uns gegen Ausgrenzung, gegen Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit stellen.“

Um die Erhaltung der seit 1979 zum Weltkulturerbe der UNESCO zählenden Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau auch zu einer Verpflichtung der Welt werden zu lassen,

wurde bereits im Januar 2009 unter Leitung von Prof. Wladyslaw Bartoszewski, Auschwitz-Überlebender und ehemaliger Außenminister Polens, die "Stiftung Auschwitz-Birkenau", eine gemeinnützige Stiftung des polnischen Rechts, begründet. Sie hat es sich zum Ziel gesetzt, bei nationalen Regierungen, Spenden zum Erhalt von Auschwitz-Birkenau in Höhe von 120 Millionen Euro einzuwerben, um so aus dem jährlichen Zinsertrag die dringend notwendigen Erhaltungs- und Restaurierungsarbeiten systematisch planen und durchführen zu können.

„Mit der finanziellen Beteiligung des Bundes und der Länder wie Rheinland-Pfalz an der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau wird ein bedeutsamer Beitrag dazu geleistet, die Erinnerung an die Shoa, das Menschheitsverbrechen, im Bewusstsein auch der künftigen Generationen lebendig zu halten und nach vorne gewandt Lehren zu ziehen. Auschwitz ist das Sinnbild für das unvorstellbare Leid, das Menschen anderen Menschen zufügen können und es gibt nur noch wenige Holocaust-Überlebende, die ihre Geschichte erzählen können. Umso bedeutsamer sind die authentischen Gedenkorte, die eine Annäherung an das Unfassbare ermöglichen. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Zahl antisemitischer Straftaten 2019 bundesweit einen neuen Höchststand erreicht hat und sie auch in Rheinland-Pfalz deutlich und spürbar gestiegen ist, muss heute mehr denn je die Erinnerung an den Holocaust wachgehalten werden“, so Dieter Burgard, Beauftragter der Ministerpräsidentin für jüdisches Leben und Antisemitismusfragen. „Demokratie und Erinnerung sind in unserem Land untrennbar miteinander verbunden. Wir schulden den Opfern nicht nur unser ehrendes Gedenken, sondern auch, dass wir Lehren ziehen aus ihrem Leid, dass wir erinnern und nie wieder zuzulassen.“

Bund und Länder hatten bereits im Dezember 2010 eine erste Vereinbarung mit der Stiftung Auschwitz-Birkenau über einen deutschen Beitrag in Höhe von insgesamt 60 Millionen Euro unterzeichnet. Dieser Betrag wurde anschließend jeweils zur Hälfte vom Bund und von den Ländern finanziert und wurde der Stiftung ab 2011 in fünf gleichen Jahresraten zugeführt. Auf Rheinland-Pfalz entfiel dabei ein Anteil in Höhe von insgesamt 1.444.698 Millionen Euro, dies entsprach einer jährlichen Summe von 288.940 Euro in den Haushaltsjahren 2011 bis 2015. Die jetzt abgeschlossene Vereinbarung ergänzt diese erste Zustiftungsvereinbarung.

Weitere Unterstützung erfährt die Stiftung Auschwitz-Birkenau neben Deutschland u.a. durch die USA, Polen, Frankreich, Österreich, Großbritannien, die Schweiz, Israel und Russland. (Quelle Staatskanzlei Mainz)