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01.12.2024 2°C

Altenkirchen/Kreisgebiet. Immer wieder treffen Autofahrer in diesen Tagen und Wochen auf Schilder am Straßenrand, die auf Treib- oder Drückjagden hinweisen. Die Kreisverwaltung bittet die Autofahrer um Vorsicht und Beachtung der Beschilderung. Sie sollten auf jeden Fall die Geschwindigkeit im ausgeschilderten Gefährdungsbereich auf 30 Kilometer pro Stunde (km/h) drosseln. In den ausgeschilderten Bereichen ist jederzeit mit Wildflucht über die Straße zu rechnen. Die Tiere sind aufgescheucht und laufen in ihrer Panik willkürlich über die Fahrbahn. Da kann es böse ausgehen, wenn man mit überhöhter Geschwindigkeit ein Wildschwein anfährt. Mitunter queren auch Jagdhunde unvermittelt die Fahrbahn.

Die Beschilderung wird vom Ausrichter der Jagd beim Straßenverkehrsamt beantragt und nach einem vorgeschriebenen Beschilderungsplan aufgestellt. Es handelt sich also um eine offizielle Beschilderung, die beachtet werden muss. Die Höchstgeschwindigkeit wird mittels Verkehrszeichen auf 70 km/h, 50 km/h und dann auf 30 km/h reduziert. Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Bußgelder und gegebenenfalls ein Fahrverbot. 

Nach der Jagd werden die Schilder sofort wieder entfernt. Die Jagden dienen der Regulierung der Wildbestände. Mit den großen und zum Teil revierübergreifenden Jagden wird noch einmal nachgeholfen, um die zahlenmäßigen Bestände sozusagen in die richtigen Bahnen zu lenken. Das gilt besonders für das Schwarzwild. (Quelle: Kreisverwaltung Altenkirchen)