6. Mai 2020: Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz drängt darauf, durch einfache, unbürokratische Regelungen – wie die zeitweise Aussetzung der Sondernutzungsgebühr – Hotels, Restaurants und Speiselokale zu entlasten.
Seit mehr als sechs Wochen leidet die Gastronomie und Hotellerie unter einem nahezu vollständigen Umsatzausfall. Die Corona-bedingten Schließungen stellen die gesamte Branche vor ernste Probleme, Insolvenzen und ein dauerhaft verkleinertes Angebot werden mit jedem Tag behördlicher Schließung wahrscheinlicher.
„Die Gastronomen und Gewerbetreibenden brauchen jetzt jede Unterstützung – auch von der Kommunalpolitik vor Ort. Darum fordern wir den zeitweisen Erlass von Gebühren für gewerbliche Sondernutzungen“,
so Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK Koblenz. Dies betreffe beispielsweise die Außengastronomie, die die Straßen vor ihren Lokalen nutzt, um Warenaufsteller, Verkaufsständer oder Kundenstopper zu platzieren.
„Beschlüsse der Stadt- und Gemeinderäte zur Unterstützung der Unternehmen vor Ort müssen kurzfristig erfolgen. Das wäre ein wichtiges Signal zum Auftakt der hoffentlich bevorstehenden Freiluftsaison“, betont Rössel.
Mit der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes sind für einige wenige Gewerbetreibende leichte Lockerungen unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneauflagen in Kraft getreten. Weiterhin behördlich geschlossen bleiben – bis auf einige Ausnahmen – unter anderem Restaurants, Speisegaststätten oder Kneipen. Im Bezirk der IHK Koblenz sind knapp 6.200 gastronomische Betriebe von den Schließungen betroffen. Erschwert wird die Lage zusätzlich durch die fehlende Planungssicherheit, da Details zu Lockerungen und Bedingungen noch offen sind.
Auch in anderen Maßnahmen sieht die IHK Koblenz Ansatzpunkte, die heimische Wirtschaft schnell wieder anzukurbeln. Dazu gehören Sonntagsöffnungen im Handel, einfache Anträge für Sonn- und Feiertagsarbeit sowie digitale und unbürokratische Antragsverfahren. (Quelle IHK Koblenz)