Sieben Anlagen in Vielbach, Leuterod, Helferskirchen und Quirnbach möglich
KOBLENZ/WESTERWALD. Die Energieversorgung Mittelrhein (evm) hat im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Bürgerhaus Wirges erstmals öffentlich die Planungen für die geplanten Windenergieanlagen in den Verbandsgemeinden Wirges und Selters vorgestellt. Auf Einladung der Kommunen informierten evm-Sprecher Marcelo Peerenboom, Projektleiter Marco Hering sowie Markus Behr, Fachbereichsleiter Erneuerbare Energien, rund um den aktuellen Stand des Vorhabens im Bereich der Ortslagen Vielbach, Leuterod, Helferskirchen und Quirnbach.
Klimaschutz, Versorgungssicherheit und regionale Wertschöpfung im Fokus
Zu Beginn betonte Marcelo Peerenboom die Bedeutung des Projekts für die Region: „Wir freuen uns, dass wir unser Vorhaben erstmals den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort vorstellen konnten. Die Flächen eignen sich hervorragend für die Nutzung der Windenergie, und wir sind bereit, mehrere Millionen Euro in die Region zu investieren.“ Er unterstrich zudem die besondere Rolle der evm als kommunaler Energieversorger: „Wir gehören den Menschen dieser Region. Was wir hier planen, tun wir nicht im Interesse anonymer Investoren, sondern gemeinsam mit den Gemeinden – für mehr Versorgungssicherheit, für den Klimaschutz und für eine starke regionale Wertschöpfung. Nur wenn wir die Energiewende gemeinsam gestalten, wird sie ein Erfolg.“ Die geplanten Windenergieanlagen könnten künftig rund 50 Prozent des Strombedarfs im Westerwaldkreis bilanziell decken und damit einen erheblichen Beitrag zur regionalen Energiewende leisten.
Sieben Windenergieanlagen in maximaler Ausbauvariante geplant
Projektleiter Marco Hering stellte anschließend die technischen und planerischen Eckdaten vor. Grundlage sei eine umfassende Potenzialflächenanalyse, die auf Initiative der beteiligten Ortsgemeinden startete. Nach Abzug aller Ausschluss- und Schutzgebiete ergeben sich zwei geeignete Potenzialräume.
Geplant sind aktuell sieben Windenergieanlagen der 7-Megawatt-Klasse:
• Gesamthöhe: ca. 270 Meter
• Nabenhöhe: ca. 180 Meter
• Rotordurchmesser: ca. 180 Meter
• Gesamtleistung: rund 50 Megawatt
• Jährlicher Ertrag: ca. 120 Millionen kWh – Strom für rund 100.000 Menschen
Die Standorte liegen überwiegend auf kommunalen Flächen, ergänzt durch eine Fläche des Fürstenhauses zu Wied. Umfangreiche Gutachten zu Schall, Schattenwurf, Artenschutz, Wasserschutz und Landschaftsbild folgen nun im weiteren Planungsverlauf.
Eine mögliche Inbetriebnahme wäre – abhängig von Genehmigungen und Gutachten – im Jahr 2031 realistisch.
Kommunen und Bürger sollen finanziell profitieren
Markus Behr erläuterte die Wertschöpfungspotenziale für die Region. Da ein Großteil der Flächen in kommunalem Besitz ist, verbleiben wesentliche Einnahmen direkt in den Gemeinden – unter anderem durch Pachten, Gewerbesteuern und die Kommunalabgabe gemäß § 6 EEG. Darüber hinaus sind laut evm Beteiligungs- und Anlageangebote für Bürgerinnen und Bürger möglich, darunter:
• Bürgerdarlehen bzw. Bürgerbeteiligungen
• Genossenschaftsmodelle
• Energie-Sparbriefe
• vergünstigte Bürgerstrommodelle
Zudem setzt die evm bei Bau und Finanzierung soweit möglich auf regionale Unternehmen und Banken, um die lokale Wertschöpfung weiter zu stärken.
Visualisierungen geben ersten Eindruck
Zum Abschluss präsentierte die evm mehrere Visualisierungen, die an abgestimmten Fotopunkten innerhalb der umliegenden Gemeinden erstellt wurden. Sie zeigen, wie die geplanten Anlagen aus verschiedenen Blickwinkeln im Landschaftsbild erscheinen könnten. Die Bilder dienen als erste Orientierung und werden im späteren Genehmigungsverfahren weiter ausgearbeitet.
Transparenter Dialog mit der Region
Die evm dankte den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern für ihr Interesse. „Wir stehen sehr gerne für weitere Informationen und einen Dialog zur Verfügung. Leider werden immer wieder veraltete Studien oder längst widerlegte Windkraft-Mythen bemüht, um Windkraft-Projekte zu verhindern. Wir bieten einen Austausch auf sachlicher Ebene und auf Basis von Fakten an“, betont Marcelo Peerenboom.
Die Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt in den Händen der vier Ortsgemeinden. (evm)



