Die Planungen für das neue Wohnbaugebiet Blumenrod V und VI schreiten voran, in der zweiten Jahreshälfte soll der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst werden. Bis dahin steht noch einiges an, zum Beispiel eine hydraulische Untersuchung. Den entsprechenden Auftrag hat der Magistrat nun vergeben.
„Wir wollen und müssen mit dem neuen Wohngebiet Maßstäbe setzen und haben daher hohe ökologische Standards gesetzt. Zugleich müssen wir aktiv darauf reagieren, dass Wohnraum in Limburg ein knappes Gut ist und vor allem junge Familien benötigen eine Perspektive“, macht Bürgermeister Dr. Marius Hahn deutlich. Die Fläche in Blumenrod soll in zwei Abschnitten entwickelt werden, der größere westliche Teil zuerst. Insgesamt sollen rund 670 Wohneinheiten entstehen, vor allem als sogenannte Ketten- und Reihenhäuser, in einer Hofbebauung und mit einigen Mehrfamilien- und Einfamilieneinheiten.
Rund 29.000 Euro umfasst der Auftrag, der von einem Ingenieurbüro ausgeführt wird, das sich auf Gewässerplanung spezialisiert hat. In dem neuen Wohngebiet will die Stadt nicht nur gestalterisch neue Wege gehen, sondern auch ökologisch Maßstäbe setzen. Ein Kernthema der Planung ist die Konzeptionierung des Baugebietes nach dem Schwammstadtprinzip. Aus diesem Grund wurde im November 2019 die TAFH Münster GmbH beauftragt, um die Stadt bezüglich der Regenwasserbewirtschaftung in dem Baugebiet zu beraten. Der Ergebnisbericht aus dem Jahr 2020 bildete in Folge die Grundlage für die Planungen.
Ziel ist es, möglichst viel Regenwasser in dem Wohngebiet zu speichern und nicht über die Kanalisation zu entsorgen. Dadurch sollen Pflanzen länger mit Feuchtigkeit versorgt werden und die Verdunstung des gespeicherten Wassers regulierend wirken. Zugleich wird der schnelle Abfluss des Wassers über die Kanalisation verhindert, was gerade bei Starkregenereignissen zusammen mit der verbesserten Aufnahmefähigkeit dazu führt, dass das Risiko von Überschwemmungen sinkt.
Im Rahmen der umfangreichen Planungsarbeiten in dem laufenden Verfahren wurden begleitende Gutachten und die Inhalte der Planung so weit erarbeitet und fortgeführt, dass im kommenden Frühjahr die Offenlage für die Bürgerinnen und Bürger und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange folgen kann. Danach – bei planmäßigem Verlauf – soll in der zweiten Jahreshälfte dann der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst werden. Mit dem Satzungsbeschluss erlangt der Bebauungsplan dann Rechtskraft. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Verfahrens fand im März 2021 statt.
Bildtext: So könnte die Bebauung im Beugebiet Blumenrod V und VI aussehen, visualisiert von dem Planungsteam Studio Schultz Granberg und der Planersocietät. Neben Reihenhäusern, Einfamilienhäusern reihen sich auch Mehrfamilieneinheiten harmonisch in das Straßenbild ein. (Quelle Stadt Limburg)