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Am Sonntag, 9. Juni, öffnen die Wahllokale in Limburg um 8 Uhr und die wahlberechtigten Limburger Bürgerinnen und Bürger können bis 18 Uhr persönlich abstimmen.

„Sie können am 9. Juni Ihrem Recht auf Mitbestimmung nachkommen und die Demokratie in Europa und Deutschland mit Ihrer Wahl unterstützen“, fordert Dr. Marius Hahn, Bürgermeister der Stadt Limburg, alle wahlberechtigten Limburger Bürgerinnen und Bürger auf.

Kreuze können am Sonntag für die Abgeordneten des Europäische Parlaments, den Landrat des Kreises Limburg-Weilburg sowie für den Bürgerentscheid über die Stadttaubenproblematik gemacht werden.



Für die Europawahlen gibt es in dieser Wahlperiode eine Neuheit. Es dürfen erstmals Wahlberechtigte ab 16 Jahren wählen. Bisher war das Wahlalter auf 18 festgesetzt.

Für den Bürgerentscheid über die Stadttaubenproblematik gilt es folgendes bei der Entscheidung für JA oder NEIN zu beachten: Die Frage im Stimmzettel lautet „Soll der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.11.2023 zum Thema „Stadttaubenproblematik in der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn“ (Bericht 23/188) aufgehoben werden?“

Mit einem Kreuz für JA können sich die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger aus Limburg dafür aussprechen, dass auf das Töten der Tauben verzichtet wird und somit der Forderung der Initiative „Stoppt das Taubentöten“ nachgekommen wird.
Mit einem NEIN stimmen die Bürgerinnen und Bürger dafür, dass die Tauben durch einen Falkner betäubt und getötet werden, um den Bestand von hochgerechnet bis zu 700 Tauben zu reduzieren. Das sieht der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vor, der am 13. November 2023 mehrheitlich gefasst wurde.

Der gefasste Beschluss lautet wie folgt: „Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Verkehr nimmt den Bericht an die Stadtverordnetenversammlung 23/188 zur Kenntnis und lehnt die Errichtung der dort vorgeschlagenen Taubenhäuser ab. Er spricht sich ausdrücklich für eine Beauftragung eines Falkners aus, um das Problem der Taubenproblematik zu lösen. Auf die Vorstellung durch einen heimischen Falkner im Rahmen der Sitzung vom 10. Juli 2023 wird verwiesen. Nach 2 Jahren soll ein Erfahrungsbericht erfolgen. Vor der Umsetzung soll der Magistrat die Zulässigkeit und ggf. die rechtlichen Rahmenbedingungen vom zuständigen Veterinäramt prüfen lassen.“

Für einen erfolgreichen Bürgerentscheid muss die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf JA lauten und diese müssen mindestens 25 Prozent der 26.647 Wahlberechtigten ausmachen.

Wichtig ist, für die persönliche Wahl im Wahllokal die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis mitzubringen. Dieser dient zur Identifizierung und Zuordnung der Person, damit diese auch ohne Wahlbenachrichtigung zur Wahl zugelassen werden kann. Sollten Bürgerinnen und Bürger nicht wissen, in welchem Wahllokal sie wählen müssen, kann dies beim Bürgerbüro unter 06431 203- 458 oder -459 erfragt oder unter dem Link in Erfahrung gebracht werden: OLIWA - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Wo ist mein Wahllokal? (wahlschein.de)

Noch bis zum Freitag, 7. Juni, können Wahlberechtigte zusätzlich von 12 bis 18 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen. Am Samstag, 8. Juni, können sich Bürgerinnen und Bürger, die Briefwahlunterlagen beantragt aber nicht erhalten haben, von 10 bis 11 Uhr Ersatzunterlagen abholen. Für nachgewiesene plötzlich erkrankte Personen besteht am Sonntag, 9. Juni, von 8 bis 15 Uhr die Möglichkeit, sich Briefwahlunterlagen abzuholen. Alle Wahlunterlagen sind im Rathaus der Stadt Limburg erhältlich. (Quelle Kreis Limburg Weilburg)