Jetzt wurden die Daten für die Einspeisevergütung aktualisiert
Wer plant, eine Solaranlage auf dem Dach zu errichten, fängt mit der Planung am besten beim Solarkataster Rheinland-Pfalz an. Dort sind praktisch alle Dächer im Land erfasst: Für jede Dachfläche lässt sich die tägliche Sonneneinstrahlung ablesen und so der wirtschaftliche Nutzen einer Photovoltaikanlage (PV) zur Stromerzeugung oder einer Solarthermieanlage zur Wärmeerzeugung berechnen – eine wichtige Datengrundlage für die Bauplanung. Gerade in den Sommermonaten produzieren PV-Anlagen häufig mehr Strom, als im eigenen Haus verbraucht werden kann. Der überschüssige Strom wird dann ins Netz eingespeist und vergütet. Die Preise für die so genannte Einspeisevergütung sind bundesweit einheitlich geregelt. Jetzt wurde das Solarkataster anhand der neuen Preise aktualisiert.
Mit dem Solarkataster können Bürger in Rheinland-Pfalz innerhalb weniger Minuten einschätzen, ob das eigene Hausdach für eine Solaranlage zur Strom- oder Wärmeerzeugung potentiell geeignet ist. Dafür muss man zunächst die Adresse eingeben und sieht dann auf der Karte die entsprechenden Dachflächen. Die Färbung der Flächen zeigt an, wo übers Jahr gerechnet die meiste Sonne ankommt. Ausgehend von der Anzahl der Personen im Haushalt rechnet das Programm dann eine sinnvolle Größe für eine Solaranlage aus. Für PV-Anlagen gibt es zwei Ergänzungen im Wirtschaftlichkeitsrechner: Hier kann zum einen optional ein Batterie-Speicher für den Strom mit eingerechnet werden und zum anderen werden die potentiellen Gewinne abgebildet, die die Bürger erzielen können, wenn sie überschüssigen Strom ins Netz einspeisen. „Alle diese Daten sind eine wichtige Grundlage für die Frage, ob ich mir eine PV-Anlage oder Solarthermie aufs Dach bauen lasse. Wir empfehlen zusätzlich eine individuelle Beratung von einem Fachbetrieb. Der sollte auch prüfen, ob die Dachkonstruktion für eine Solaranlage geeignet ist“, sagt Max Weber, Klimaschutzmanager bei der Verbandsgemeinde Montabaur. „Private Solaranlage sind ein wichtiger Baustein für die Energiewende in Deutschland“, fügt er noch hinzu.
Das Solarkataster RLP www.solarkataster.rlp.de wird vom Landesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität betrieben und ist seit 2021 online. Anfang 2023 trat das neue Bundesgesetz für Erneuerbare Energien (EEG) in Kraft. Darin sind die bundesweit einheitlichen Preise für private Stromeinspeisungen aus PV-Anlagen enthalten. Der aktuelle Vergütungssatz gilt für alle neuen Anlagen, die bis zum 31. Januar 2024 in Betrieb gehen. Danach verringert sich der Vergütungssatz für neu angemeldete Anlagen alle sechs Monate um je ein Prozent. Wer eine Anlage einmal angemeldet hat, kann für 20 Jahre mit dem Vergütungssatz rechnen, der beim Datum der Anmeldung gültig war. „Das Solarkataster Rheinland-Pfalz wurde jetzt aktualisiert, so dass jetzt die derzeit gültigen Vergütungssätze im Wirtschaftlichkeitsrechner hinterlegt sind“, sagt Max Weber, der sich auf Informationen der Energieagentur Rheinland-Pfalz beruft. Die Bundesregierung plant weitere Änderungen im EEG, die dann 2024 in Kraft treten könnten. (Quelle VG Montabaur)