Natürliche Bestandsgrenzen anerkennen, gemeinsames Monitoring und Management
Anlässlich der heutigen Vorstellung des Wolfsmanagementplans der Landesregierung durch Umweltministerin Eder erläutert der jagdpoliti- sche Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Horst Gies, die Positionen seiner Fraktion dazu:
„Der Wolf ist zurück in Rheinland-Pfalz. Das hat besondere Folgen für die Nutztierhalter im Land, aber auch für die übrige Bevölkerung be- deutet das in einem gewissen Maße Verunsicherung und Angst. Die ak- tuelle Ausbreitungsdynamik führt in unserer landwirtschaftlich genutz- ten Kulturlandschaft zu erheblichen Konflikten. So hat sich die Zahl der Nutztierrisse in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Allein in die- sem Jahr gibt es in Rheinland-Pfalz schon mehr als 40 Wolfsnachweise, wenn man die Ergebnisse aus Fotofallen etc. mitzählt.“
Bereits im Juni-Plenum hat die CDU-Landtagsfraktion einen Alternativantrag in die (Wolf)Debatte eingebracht – Drucksache 18/6740. Dieser fokussiert im Wesentlichen drei Aspekte (siehe Drucksache):
1) Der Wolf und frustrierte Nutztierhalter bzw. Landwirte:
Problem: Offenlandhaltung wie sie beispielsweise von der Bundesre- gierung vermehrt gefordert wird und der Wolf vertragen sich nicht.
2) Der Wolf und unsere Jägerinnen und Jäger als Experten der Wild- hege / Wolf ins Jagdrecht aufnehmen:
Ansatz: Eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht im Rahmen der aktuellen Gesetzesnovellierung wäre ein klares und positives Zei- chen für die gesamte Bevölkerung, die Tierhalter in Rheinland-Pfalz (Landwirte, Schäfer sowie Hobby-Tierhalter) und für die Jagd.
3) Rechtliche Rahmen schaffen:
Länder wie Frankreich oder Schweden aber auch Bundesländer wie Niedersachsen zeigen, wie ein modernes und zukunftsfähiges Wolfs- management aussehen kann.
In diesem Zusammenhang formuliert Horst Gies erneut, was die Vorschläge der CDU-Landtagsfraktion für ein zukunftsfähiges Wolfsmanagement sind:
1) Mit Blick auf die Bundesregierung:
Sie muss darauf hinwirken, den günstigen Erhaltungszustand in der BRD und den Bundesländern zu definieren;
Sie muss dafür eintreten, dass die Überwachungsstandards für das Wolfsmonitoring bundeseinheitlich angepasst werden. Es muss die Anzahl der in Deutschland lebenden Wölfe realitätsge- treu abgebildet werden;
Sie muss die bundesweit aktuellen Zahlen der Nutztierrisse jähr- lich veröffentlichen, die trotz erfolgter ordnungsgemäßer Herden- schutzmaßnahmen gegen den Wolf erfolgt sind;
Sie muss in Arealen, in denen ein effektiver Herdenschutz tech- nische und zu vertretbare Kosten nicht umzusetzen ist, wolfsfreie Zonen definieren (Mittelgebirgsregionen);
Sie muss die bestehenden rechtlichen Spielräume im EU-Recht nutzen, die insbesondere in der FFH-Richtlinie unter Art. 16 Ab- weichung von den in Art. 12 ff. der Richtlinie formulierten Arten- schutzregelungen ermöglicht;
Sie muss eine umfassende und realistische Kostenerfassung der Folgen der gestiegenen Wolfsbestände sicherstellen.
2) Auch von landesrechtlicher Seite ist Klarheit zu schaffen:
Das Land muss den Wolf im Rahmen der Novellierung des Lan- desjagdgesetzes in den Rechtskreis des Jagdrechts unter Beach- tung des rechtlich festgelegten Schutzregimes aufnehmen;
Das Land muss die Entnahme von Wölfen auf Grundlage des im Jahr 2020 geänderten Bundesnaturschutzgesetzes übergangs- weise per Verordnung rechtssicher regeln und eine effektive Wolfsregulierung ermöglichen. Dies gilt insbesondere für Regio- nen mit unverhältnismäßig zu hohen Wolfsbeständen;
Das Land muss bei den zu treffenden Präventionsmaßnahmen zwar besonders auf die Tierhalter achten, aber auch die Sorgen und Ängste der gesamten Bevölkerung ernst nehmen. Das gilt insbesondere in den Fällen, wo Wölfe in touristisch stark frequen- tierten Gebieten resident werden, so wie beispielsweise im Pfäl- zerwald oder in anderen Regionen.
(Quelle CDU RLP)