Preisgelder von 6.000 Euro und zwei E-Bikes zu gewinnen!
Limburg-Weilburg. Der Landkreis Limburg-Weilburg verleiht alle zwei Jahre den „Umweltpreis des Landkreises Limburg-Weilburg – jetzt für die Zukunft!“, mit dem besondere Leistungen auf dem Gebiet des Umwelt- und Klimaschutzes honoriert werden.
Viele Menschen beschäftigen sich bereits in Vereinen, Initiativen oder privat mit dem Thema Klima- und Umweltschutz. Es gibt viele gute Ideen, wie man Nachhaltigkeit und ressourcenschonendes Verhalten in den Alltag integrieren kann. Diese Ideen und die Menschen dahinter sollen mit dem Umweltpreis eine Wertschätzung und Anerkennung erhalten. Mit der Veröffentlichung ihrer Projekte sollen andere motiviert werden, ebenfalls kreative Ideen zu entwickeln und umzusetzen, um langfristig eine grundsätzliche Bewusstseins- und Verhaltensänderung im Umgang mit unserer Umwelt zu erreichen.
Insgesamt stehen Preisgelder in Höhe von 6.000 Euro zur Verfügung, wobei auf den ersten Preis 3.000 Euro entfallen. Darüber hinaus werden neben kleinen Anerkennungspreisen unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zwei E-Bikes verlost! „Mitmachen lohnt sich also ganz bestimmt!“, so Landrat Michael Köberle und Erster Kreisbeigeordneter Jörg Sauer übereinstimmend. Preisträger waren in den letzten Jahren unter anderem: das Foodsharing Limburg-Weilburg oder aber auch der Bienenzuchtverein Laubustal 1894 und die Freiherr-vom-Stein-Schule in Hünfelden. Vor diesem Hintergrund ermuntern Landrat Michael Köberle und der Erste Kreisbeigeordnete Jörg Sauer zur Teilnahme am Umweltpreis des Landkreises Limburg-Weilburg bis zum 30. September 2023.
Bewerberinnen können Einzelpersonen, Personengruppen, Arbeitsgemeinschaften, Institutionen und juristische Personen sein, die ihren Sitz oder Wohnsitz im Landkreis Limburg-Weilburg haben und deren Projekt sich auf Flächen oder Objekte im Landkreis Limburg-Weilburg bezieht.
Berücksichtigt werden bei der Preisvergabe Maßnahmen und Aktivitäten, die freiwillig und uneigennützig erbracht werden. Leistungen in Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder in Ausübung beruflicher oder gewerbsmäßiger Zwecke werden nicht prämiert. (Quelle Kreis Limburg Weilburg)