Mengerskirchen. Der Marktflecken Mengerskirchen ist als einer von hessenweit zehn neuen gesamtkommunalen Förderschwerpunkten im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms (DE) anerkannt worden. Im Landkreis Limburg-Weilburg ist Mengerskirchen aktuell somit die sechste Kommune, die von den vielfältigen Fördermöglichkeiten der Dorfentwicklung profitiert.
Der Marktflecken hat im Vorgriff auf die Regelungen der neuen Programm-Richtlinie 2023 die Chance genutzt, auf die Erarbeitung eines bisher erforderlichen, sehr umfangreichen Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) zu verzichten. Stattdessen soll als Grundlage für die Förderung ein Kommunales Entwicklungskonzept (KEK) erarbeitet werden, das sich inhaltlich im Wesentlichen auf die drei Kernthemen der DE Innenentwicklung, Daseinsvorsorge / Grundversorgung und Bürgermitwirkung sowie spezielle Themen der Kommune wie beispielsweise Mobilität konzentriert.
Mit der Überreichung des Bewilligungsbescheides durch den Ersten Kreisbeigeordneten Jörg Sauer an Bürgermeister Thomas Scholz kann nun die Konzeptphase beginnen und das Kommunale Entwicklungskonzept (KEK) erarbeitet werden. Ziel ist es, in einem gemeinsamen Prozess mit Bürgerschaft und Kommune eine gesamtkommunale Strategie in den für Mengerskirchen bedeutsamen Handlungsfeldern zu entwickeln. Die Erstellung des KEK für die Gemeinde Mengerskirchen wird mit einem Zuschuss in Höhe von 20.000 Euro gefördert. Mit Unterstützung eines noch zu beauftragenden Moderationsbüros und auf Basis des „Leitfadens zur Dorfentwicklung in Hessen“ kann damit die eigentliche Arbeit an dem Konzept beginnen.
Mengerskirchen erhofft sich mit Hilfe des Dorfentwicklungsprogramms auch langfristig als Lebens- Wohn- und Wirtschaftsstandort attraktiv zu bleiben. Dafür ist es wichtig, sich im Rahmen des KEK mit den Stärken und Schwächen der Gemeinde auseinanderzusetzen und eine Handlungsstrategie für die künftige Entwicklung mit konkreten kommunalen Projekten zu erarbeiten. Das gesamtkommunale Dorfentwicklungskonzept bildet dabei die fachliche Grundlage für die finanzielle Förderung sowohl öffentlicher als auch privater Projekte.
Eine Aufgabe der Konzepterarbeitung ist die Abgrenzung von Fördergebieten in den jeweiligen Ortskernen der fünf Ortsteile zur Förderung privater Maßnahmen. Hierbei stehen die Ziele „Stärkung der Innenentwicklung“ sowie „Erhalt des bau- und kulturgeschichtlichen Erbes“ des jeweiligen Ortsteiles, auch im Hinblick auf die Gesamtkommune, im Fokus. Ausgewiesene Einzelkulturdenkmale können auch außerhalb der Fördergebiete schon jetzt eine Förderung erhalten.
„Dorfentwicklung und Zukunftsgestaltung der Gemeinde funktionieren nur in konstruktiver Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern“, betont der Erste Kreisbeigeordnete Jörg Sauer. Aus diesem Grund ist die Bürgermitwirkung, als Schwerpunktthema, ein wichtiges eigenständiges Ziel dieses Programms. Zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommune bilden Interessierte Bürgerinnen und Bürger eine sogenannte Steuerungsgruppe, die den Prozess der Dorfentwicklung von Beginn an begleitet und mitgestaltet. „Über die gesamte Laufzeit der Dorfentwicklung hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger noch in verschiedenen Arbeitsgruppen engagieren und die Steuerungsgruppe mit ihren Ideen aktiv unterstützen“, ergänzt Erster Kreisbeigeordneter Jörg Sauer als Ermutigung für alle, die sich bis jetzt noch nicht in den Prozess eingebracht haben. (Quelle Stadt Limiburg)