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Nach 15 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit als Schiedsmann in der Verbandsgemeinde Montabaur (Schiedsbezirk III) hat Thomas Jeschke sein Amt als Streitschlichter an Michael Arndt übergeben. Zum Schiedsbezirk gehören die Ortsgemeinden Gackenbach, Horbach, Hübingen, Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf, Daubach, Holler, Stahlhofen und Untershausen. Michael Arndt war vom Verbandsgemeinderat für diese Aufgabe vorgeschlagen worden, Ralf Tries als Direktor des Amtsgerichts Montabaur hat ihn nun zum ehrenamtlichen Schiedsmann berufen. Dieser kann bei bestimmten Fallkonstellationen im Strafrecht (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch) und Zivilrecht (z.B. Nachbarschaftsrecht) die Möglichkeit für eine zeitnahe, unbürokratische und kostensparende Beilegung von Streitigkeiten schaffen.

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Michael Arndt (Mitte) ist neuer Schiedsmann im Schiedsbezirk III der Verbandsgemeinde Montabaur. Zum neuen Amt gratulierten Ralf Tries (r.), Direktor des Amtsgerichts, und Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich. (Bild: Amtsgericht Montabaur)

Kommunikationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen bringt der 51-jährige Michael Arndt aus seiner beruflichen, aber auch aus vielfältigen ehrenamtlichen Tätigkeiten mit. Er ist Geschäftsführer einer Firma, die Verschlusssysteme für die Verpackungsindustrie herstellt und dabei ständig neue Lösungen entwickelt. Seit 2006 Jahren ist Arndt als ehrenamtlicher Handelsrichter am Landgericht Koblenz tätig. „Ich habe dort gelernt, dass Konflikte eher auf der persönlichen als auf der sachlichen Ebene liegen. Hier muss man den Schlüssel zur Lösung eines Konflikts suchen. Die Erfahrungen aus dieser Arbeit möchte ich in mein neues Amt einbringen“, beschreibt Arndt seine Motivation, sich als Schiedsmann zu melden. „Außerdem will ich einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten.“

Michael Arndt wurde im Rahmen einer kleinen Feierstunde beim Amtsgericht vereidigt, an der auch Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich von der Verbandsgemeinde Montabaur teilnahm. „Wir hoffen, dass Sie als Schiedsmann möglichst selten zum Einsatz kommen. Aber wenn es doch erforderlich ist, wünschen wir Ihnen viel Erfolg bei der Streitschlichtung“, so Tries und Richter-Hopprich.  (Quelle VG Montabaur)