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Handwerkskammer (HwK) Koblenz informiert über die wichtigsten Eckpunkte / Seminare geben Handlungssicherheit und Hinweise zum Energiesparen

KOBLENZ/BERLIN. Ab 1. September gelten auch für Handwerksbetriebe neue Energiesicherungsverordnungen – darüber informiert die Handwerkskammer (HwK) Koblenz. Das Bundeskabinett hat am 24. August zwei Energiesicherungsverordnungen beschlossen und darin kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Energieeinsparung festgelegt. Die Verordnungen sollen einen Beitrag zur sicheren Energieversorgung – insbesondere beim Medium Gas – leisten. Neben der Einsparung von Gas sind auch Stromsparmaßnahmen vorgesehen, um so die Stromerzeugung mit Gas zu verringern.

Diese Verordnungen beinhalten auch für Handwerksbetriebe relevante Maßnahmen. So ist das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen in Geschäftsräumen ab 1. September bis Ende Februar 2023 untersagt wie auch der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen in der Zeit von 22 bis 16 Uhr des Folgetages. Zu den kurzfristigen Maßnahmen zählt außerdem das Beleuchtungsverbot von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung. Für Arbeitsräume werden die Mindesttemperaturen nach Arbeitsstättenrichtlinie angepasst und liegen zwischen 19 und 12 Grad – abhängig von der Schwere der Arbeit und der Bewegungsintensität.

Mittelfristige Maßnahmen gelten vom 1. Oktober für zwei Jahre. Dazu zählt auch die Verpflichtung für Betreiber von Erdgasheizungen, eine Heizungsprüfung durch eine fachkundige Person – beispielsweise Schornsteinfeger, Handwerker des SHK-Gewerks, Ofen- und Heizungsbauer oder Energieberater – durchführen zu lassen. Das Ergebnis der Prüfung ist schriftlich festzuhalten und eine Optimierung der Anlage ist bis zum 15. September 2024 durchzuführen. Gaszentralheizungen in Nichtwohngebäuden ab 1.000 m² beheizter Fläche sind bis zum 30. September 2023 hydraulisch abzugleichen.

Unternehmen, die gemäß §8 EDL-G ein Energieaudit durchgeführt haben oder ein Energiemanagementsystem betreiben, sind verpflichtet, alle als wirtschaftlich identifizierten Maßnahmen unverzüglich und spätestens innerhalb von 18 Monaten umzusetzen. Diese Pflichten gelten nicht für Unternehmen, deren Gesamtenergieverbrauch innerhalb der letzten drei Jahre im Durchschnitt weniger als 10 Gigawattstunden pro Jahr betrug.

Webinar-Reihe zur Energieeffizienz

Im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) und der Energiewechsel-Kampagne wird ab Ende Oktober eine Energieeffizienz-Webinar-Reihe angeboten.

In den einstündigen Webinaren, die sich jeweils an Betriebe spezifischer Gewerke richten, werden Einsparmaßnahmen vorgestellt, die Betriebe ergreifen können, um ihre Energiekosten zu senken. Geplant sind folgende Termine für folgende Gewerke:
19. Oktober, 9 – 10 Uhr für Kfz-Betriebe
20. Oktober, 15 – 16 Uhr für Metallhandwerk
26. Oktober, 14 – 15 Uhr für Friseure
27. Oktober, 14 – 15 Uhr für Tischler
2. November, 14 – 15 Uhr für Bäcker
3. November, 10 – 11 Uhr für Textilreiniger
8. November, 14 – 15 Uhr für Fleischer

Neben einer kurzen Einführung zu den aktuellen Energiepreisentwicklungen folgt eine Vorstellung des cloudbasierten E-Tools, mit dem sich Handwerksbetriebe einen Überblick über den eigenen Energieverbrauch erstellen können. Anschließend werden Gewerke spezifische Maßnahmen zur Energieverbrauchsreduktion vorgestellt, die sich im Rahmen der MIE-Beratungen bewährt haben.

Unterstützung für Betriebe bei Energieeffizienzmaßnahmen

Mit der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“ bietet die HwK Koblenz ihren Handwerksbetrieben direkte Unterstützung bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise. Um einen Überblick über die Energieverbräuche und Kosten zu erhalten, steht den Betrieben das kostenlose E-Tool zur verfügen. (Quelle HWK Koblenz)