Frist für Zensusmeldungen beachten! – Erhebungsstelle Altenkirchen versendet Erinnerungsschreiben
Altenkirchen. Seit Mitte Mai werden knapp neun Prozent der Haushalte im Landkreis Altenkirchen von so genannten Erhebungsbeauftragten befragt, die sich an der Haustür entsprechend ausweisen können. Die Zensuserhebungsstelle weißt in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diese Befragung nicht mit der Zensus-Gebäude- und Wohnungszählung zu verwechseln ist, die Eigentümer von Immobilien betrifft.
Foto: Statistische Ämter des Bundes und der Länder
„Insgesamt sind im Landkreis Altenkirchen knapp 11.500 Menschen zu befragen. Personen, die ihre Unterlagen von den Erhebungsbeauftragten ausgehändigt bekommen haben, müssen laut den bundesweiten Vorgaben innerhalb von 14 Tagen die Informationen entweder digital oder postalisch übermitteln. Aktuell haben wir einen sehr hohen Bestand an noch offenen Rückmeldungen. Diese Personen, teilweise auch ganze Haushalte, werden wir in den kommenden Tagen anschreiben und freundlich an die verpflichtende Abgabe erinnern. Ebenfalls anschreiben werden wir Personen, die von den Erhebungsbeauftragten nicht angetroffen wurden oder die Auskunft verweigert haben. Bleibt trotz des Erinnerungsschreibens eine Rückmeldung aus, erfolgt die Androhung eines Mahnverfahrens. Im Extremfall ist laut den gesetzlichen Vorgaben sogar ein Zwangsgeld festzusetzen. Solche Schreiben möchten weder wir versenden noch der Adressat erhalten“, so Lars Kober, Leiter der Zensuserhebungsstelle Landkreis Altenkirchen. (Quelle Kreis Altenkirchen)