Zensus 2022:
Befragungen finden zwischen Mai und August 2022 statt – Aufwandsentschädigungen sind steuerfrei
Was ist der Zensus 2022?
Bereits 2011 erfolgte erstmals die Durchführung eines europaweiten Zensus – umgangssprachlich Volkszählung genannt. Pandemiebedingt wurde der für dieses Jahr geplante Zensus auf das Jahr 2022 verschoben. Sollte es die Corona-Situation zulassen, werden dann im Zeitraum von Mai bis August Erhebungen per Direktbefragungen durch so genannte Erhebungsbeauftragte durchgeführt, die zuvor von der Zensus-Erhebungsstelle Altenkirchen entsprechend geschult werden. „Wir benötigen für das gesamte Kreisgebiet circa 120 Personen, die diese Aufgabe übernehmen. Als Erhebungsbeauftragte bewerben können sich Bürgerinnen und Bürger, die volljährig und kommunikativ sind. Ihre Aufgabe besteht darin, etwa 100 Personen nach ihren allgemeinen Personendaten zu befragen. Sensible Fragen zum Gehalt oder zum Vermögen sind nicht dabei“, so Lars Kober, Leiter der Zensus-Erhebungsstelle Altenkirchen. Er hebt hervor, dass die Aufwandsentschädigungen, die die Erhebungsbeauftragten für ihre Tätigkeiten erhalten, von der Einkommenssteuer befreit sind.
Zudem können sich die Erhebungsbeauftragten die Termine für die Befragungen selbständig und in Abstimmung mit den zu Befragenden einrichten. Gerade für volljährige Schülerinnen und Schüler, für Studierende oder Seniorinnen und Senioren biete die Wahrnehmung der Tätigkeit die Möglichkeit, sich etwas dazu zu verdienen. „Wichtig ist nur, dass man sich selbst gut organisieren und im Erhebungszeitraum von Mitte Mai bis Mitte August die nötige Zeit aufbringen kann“, so Kober weiter.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können ihr grundsätzliches Interesse an der Übernahme der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte bis zum 15. Januar 2022 per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Telefon unter 02681-813510 mitteilen. Die endgültige Neben der Benennung des Vor- und Nachnamens sowie der eigenen Anschrift kann angegeben werden in welcher Verbandsgemeinde man bereit ist, die Befragungen durchzuführen. Im Anschluss versendet die Erhebungsstelle weitere Informationen zur Höhe der Aufwandsentschädigungen und zu den Schulungen, die im März/April in der Kreisverwaltung Altenkirchen stattfinden sollen.
Was ist der Zensus 2022?
Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Politik, Verwaltung und Wirtschaft brauchen Informationen über die Einwohnerzahl, Erwerbstätigkeit und den Gebäude- und Wohnungsbestand als Planungs- und Entscheidungsgrundlage. Aus diesem Grund wird alle zehn Jahre ein Zensus durchgeführt, um aktuelle Zahlen zu erhalten.
In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll.
Wer wird beim Zensus befragt?
Für die Personenerhebung wird durch eine Stichprobe ein Teil der Bevölkerung ausgewählt. Diese Personen nehmen an der Befragung teil. Zudem sind alle Bewohnerinnen und Bewohner in Wohnheimen auskunftspflichtig, zum Beispiel in Studierendenwohnheimen. In Gemeinschaftsunterkünften, etwa Justizvollzugsanstalten oder Krankenhäuser, ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig. Bei der Gebäude- und Wohnungszählung werden Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Wohnraum befragt. Hier liegt es im Ermessen der Statistischen Landesämter, wer zur Auskunft herangezogen wird.
Welche Fragen umfasst die Haushaltsstichprobe?
Bei der Haushaltsstichprobe unterscheidet man zwischen „Ziel 1“-Merkmalen und „Ziel 2“-Merkmalen. Die „Ziel 1“-Merkmale werden persönlich erfragt, wohingegen die „Ziel 2“-Merkmale in der Regel durch die Auskunftspflichtigen selbst über das Internet erhoben werden sollen. Die Erhebungsbeauftragten verteilen dazu Formulare für die Online-Befragung).
„Ziel 1“-Merkmale sind demnach Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Wohnsituation, wobei die ersten vier Merkmale die so genannten „Kernmerkmale“ darstellen. „Ziel 2“- Merkmale sind Wohnsituation, Staatsangehörigkeit und Zuwanderung, Bildung und Ausbildung, Berufstätigkeit, Nebenjobs und bezahlte Tätigkeit, Arbeitssuche, derzeitige Haupttätigkeit, Arbeitsort, Branche, Wirtschaftszweig des Betriebs, Beruf, Hauptstatus. Nach dem Einkommen wird nicht gefragt. Die Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Sie unterliegen strikten Regelungen der statistischen Geheimhaltung sowie des Datenschutzes. Für die zu befragenden Bürgerinnen und Bürger besteht dabei Auskunftspflicht.
Wie wird die Befragung durchgeführt?
In der Vorbereitungszeit des Zensus 2022 wurden in den Kommunen und Landkreisen Erhebungsstellen eingerichtet. Die Haushaltebefragung der Gemeinden und Städte im Landkreis Altenkirchen wird von der Zensus-Erhebungsstelle des Landkreises Altenkirchen organisiert. Die Befragung erfolgt durch Erhebungsbeauftragte, die hierfür von der Erhebungsstelle speziell geschult werden. Die ausgefüllten Fragebögen werden anschließend von der Erhebungsstelle an das Statistische Landesamt weitergeleitet. Dort werden die Daten aufbereitet und zu Ergebnissen zusammengefasst. Die Qualität der Erhebungen und der Datenschutz werden von den Erhebungsstellen fortlaufend sichergestellt.
Welche Aufgabe haben Erhebungsbeauftragte?
Erhebungsbeauftragte führen die Befragungen vor Ort durch. Sie besuchen die in der Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger und erfassen die Daten mit einem Fragebogen.
Welche Personen können Erhebungsbeauftragte werden?
Alle Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können Erhebungsbeauftragte werden. Vor Beginn der Tätigkeit müssen diese an einer Schulung teilnehmen und werden von der Erhebungsstelle schriftlich dazu verpflichtet, die Regelungen der statistischen Geheimhaltung und des Datenschutzes strikt einzuhalten. Die Erhebungsbeauftragten dürfen nicht in unmittelbarer Nachbarschaft ihrer Wohnung eingesetzt werden. Zusätzlich müssen die Erhebungsbeauftragten zuverlässig, verschwiegen und redegewandt sein. Zum Nachweis der Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit erhalten die Erhebungsbeauftragten einen speziellen Ausweis. (Quelle Kreis Altenkirchen)