Limburg-Weilburg. Im Landkreis Limburg-Weilburg müssen in den nächsten vier Jahren noch über 45.000 Papierführerscheine, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Diese Dokumente verlieren ab dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Dabei ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend. Der alte Führerschein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden. Ob und wann der alte graue oder rosa „Lappen“ umgetauscht werden muss, wurde durch den Gesetzgeber in einem zeitlichen Stufenplan geregelt. Geburtsjahrgänge vor 1953 haben mehr Zeit und müssen den Umtausch erst bis zum Jahr 2033 vornehmen.
Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 müssen ebenfalls gestaffelt umgetauscht werden. Für die Umtauschfristen ist dann das Ausstellungsjahr des Führerscheins maßgebend. Die Fristen laufen aber erst in den Jahren ab 2026 ab, was vorher nochmals gesondert aufgegriffen wird. Pkw-Führerscheine der Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind ohnehin nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig – danach müssen sie erneuert werden.
Zunächst steht aktuell aber die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2022 für Personen an, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden. Aufgrund der großen Menge der vom Umtausch betroffenen Führerscheine ist es wichtig, sich frühzeitig um einen Termin in der Fahrerlaubnisbehörde zu bemühen. Dabei sollten auch die Weihnachtsfeiertage und der Jahreswechsel bedacht werden, wodurch es zu weiteren Engpässen kommen kann.
Zum Umtausch wird ein Termin benötigt. Dieser ist online über die Homepage des Landkreises Limburg-Weilburg unter www.landkreis-limburg-weilburg.de buchbar. Auf der Startseite des Landkreises befindet sich das Feld „Bürgerservice“; dort sind die Online-Dienste mit der Terminvergabe hinterlegt. Hier besteht nun die Möglichkeit, aus dem Kalender den passenden Termin für die Führerscheinstelle in Limburg oder Weilburg auszuwählen und zu buchen. Für den Umtausch von zwei Führerscheinen, beispielsweise bei Ehepartnern, werden auch zwei Termine benötigt, die aber zusammenhängend gebucht werden können. Nach erfolgter Buchung wird automatisch eine Mail versendet, die einen Link enthält, mit dem die Terminbuchung abschließend bestätigt werden muss. Die Bestätigungsmail kann anschließend ausgedruckt werden.
Zum Umtausch bedarf es eines gültigen Personalausweises, eines biometrischen Passbildes und des alten Führerscheines. Die Kosten betragen 30,30 Euro, inklusive der Gebühr für den Direktversand an die Fahrerlaubnisinhaber durch die Bundesdruckerei per Einwurf-Einschreiben, in Einzelfällen können die Kosten höher liegen.
Sollte der alte Führerschein in einem anderen Landkreis ausgestellt worden sein, wird außerdem auch eine Karteikartenabschrift benötigt, die telefonisch oder per E-Mail bei der Behörde angefordert werden kann, die den Führerschein damals ausgestellt hat.
Wurde die Umtauschfrist verpasst, ist der alte Führerschein nicht mehr gültig. Der Umtausch des Führerscheins kann aber auch noch nach Ablauf der Gültigkeit beantragt werden. Wird der alte Führerschein dann weiterhin genutzt, muss mit einem Verwarngeld gerechnet werden. Auch bei Kontrollen im Ausland kann es mit alten Dokumenten Probleme geben, was oftmals auch heute bereits der Fall sein kann. Das Ablaufdatum für einen Führerschein bedeutet, dass dieses Dokument seine Gültigkeit verliert, die Fahrerlaubnis als solche aber bestehen bleibt. (Quelle Kreis Limburg Weilburg)