Entwurf der Rechtsverordnung öffentlich einsehbar Altenkirchen/Kirchen. Die „Alte Eiche in Katzenbach“ (Gemarkung Katzenbach, Flur 5, Flurstück 163/10) im gleichnamigen Kirchener Stadtteil soll als Naturdenkmal gemäß Bundesnaturschutzgesetz und Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz ausgewiesen werden. Über diese Absicht informiert die Kreisverwaltung. Vom 6. August bis 6. September liegt hierzu der Entwurf der Rechtsverordnung und die dazugehörige Karte bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Foyer des Ratssaals, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen) sowie bei der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung (Hochstraße 28, Raum E 03, Altenkirchen) während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus. Zudem können die Unterlagen ab dem 6. August auch online eingesehen werden (https://www.kirchen-sieg.de/show.php?page=BLPKir oder https://www.kreis-altenkirchen.de/INTERNET/Bürgerservice/Öffentliche-Auslegung). Bürger, deren Belange durch die Unterschutzstellung berührt sein könnten, haben im Zeitraum bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 20. September, die Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzubringen. (Quelle Kreis Altenkirchen)