Das Land lässt die Corona-Zügel etwas locker. Nach der mittlerweile 22. Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung dürfen sich jetzt 5 Personen aus bis zu 5 Hausständen im öffentlichen Raum treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Auch nicht mitzählen vollständig geimpfte und genesene Personen. In der Außengastronomie entfällt die Testpflicht. Auch in den Innenbereich der Kneipen und Restaurants kehrt das Leben zurück – wenn auch unter Auflagen. Hotels, Kultureinrichtungen und Freizeitparks dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Am 02.06.2021 ist das Freibad Hundsangen in die diesjährige Badesaison gestartet. Das alles ermöglicht eine flexiblere Freizeitgestaltung. Eine zentrale Freizeitbeschäftigung ist der Vereinssport. Auch hier können sich die Sportlerinnen und Sportler über neue Möglichkeiten freuen. Beim Sport folgen die Lockerungen dem Grundsatz, dass im Außenbereich mehr geht als im Innenbereich.
Passend zu den neuen Lockerungen hat sich auch die 7-Tages-Inzidenz im Westerwaldkreis positiv entwickelt. Da der Wert konstant unter 50 liegt, wird noch mehr Sport möglich. Im Außenbereich und damit auf Sportplätzen darf wieder ohne Abstandsgebot trainiert werden. Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen in Gruppen von maximal 25 Personen plus Trainer trainieren. Ansonsten sind Gruppen von bis zu 20 Personen plus Trainer zugelassen. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. Dadurch können auch größere Gruppen zustande kommen. Möglich ist es auch, dass auf einen Sportplatz mehrere solcher Gruppen gleichzeitig getrennt voneinander trainieren. Damit diese Möglichkeit nicht für eine Überbevölkerung der Sportplätze sorgt, muss noch eine Obergrenze beachtet werden. Je 20 qm Gesamtsportfläche darf nur eine Person zugelassen werden!
In den Sporthallen fallen die Möglichkeiten noch etwas verhaltener aus. Auch im Innenbereich sind die Kinder bis einschließlich 14 Jahres besonders privilegiert. Sie dürfen aktuell in Gruppen von 25 Personen plus Trainer Sport machen. Ansonsten sind nur 10 Personen plus Trainer sowie Geimpfte und Genesene zugelassen. Was sich erst einmal verheißungsvoll anhört, wird aber im Kleingedruckten relativiert: Im Innenbereich gilt die Testpflicht als Voraussetzung für eine Teilnahme am Training! Außerdem wirkt sich die Obergrenze von 20 qm Fläche pro Person aufgrund der geringeren Flächengrößen stärker aus. Im Innenbereich ist auch nur kontaktloser Sport für Personen über 14 Jahren zugelassen.
Egal ob innen oder außen – ganz ohne weitere Regelungen kommt der Sport nicht davon. So muss sich der Trainer um die Kontakterfassung kümmern, Toiletten dürfen nur einzeln benutzt werden und außerhalb der sportlichen Betätigung gilt die Maskenpflicht.
Für die Sportstätten in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Wallmerod bedeutet dies: Das Stadion Wallmerod steht im Rahmen der zulässigen Aktivitäten zur Verfügung. Bei den Schulsporthallen in Hundsangen, Meudt und Salz sowie der Sport- und Kulturhalle Wallmerod kann noch keine pauschale Öffnung im Rahmen der Möglichkeiten erfolgen. Zum Teil werden hier die Anlagen noch für den coronakonformen Schulbetrieb oder für andere Zwecke benötigt. Eine Sportgruppe, die in den VG-Sporthallen unter Beachtung der einschränkenden Rahmenbedingungen trainieren möchte, kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung melden. Dann wird im Einzelfall geprüft, was möglich gemacht werden kann.
Bei den übrigen Sportstätten in der Verbandsgemeinde Wallmerod entscheidet letztlich jeder Träger, was im Rahmen der aktuellen Möglichkeiten zugelassen wird.
Gute Nachrichten gibt es auch für die Vereinsvorstände. Wer wegen Corona eine notwenige Mitgliederversammlung vor sich herschiebt, der kann jetzt tätig werden. Für diesen Zweck dürfen im Innenbereich bis zu 100 Personen zusammenkommen. Dabei müssen allerdings die Testpflicht, die Kontakterfassung, das Abstandsgebot und die Maskenpflicht beachtet werden. Wem das zu viel Aufwand ist, der kann auf die nächsten Lockerungen hoffen. Um den 20.06.2021 ist schon mit der nächsten Corona-Verordnung zu rechnen. (Quelle VG Wallmerod)