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18.04.2026 21°C

Limburg-Weilburg. Die Kreistagsfraktionen der CDU, SPD, B90/GRÜNE, FW und FDP im Kreistag Limburg-Weilburg distanzieren sich klar von den „Montagsspaziergängen“, die von „Querdenkern“ veranstaltet werden.
Selbstverständlich sind die Grundrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ein hohes Gut. Diese Grundrechte gelten aber für jeden Menschen in der Bundesrepublik und nicht nur für Einige, sodass die Inanspruchnahme der Grundrechte immer auch begrenzt ist, wenn dadurch die Grundrechte anderer Menschen beeinträchtigt werden.

Viele Demonstranten gehen aus Sorge über die Folgen der Pandemie und über den richtigen Weg zu deren Überwindung an die Öffentlichkeit. Dies ist ihr gutes Recht und wird nicht in Frage gestellt. Allerdings darf der Missbrauch von Grundrechten wie Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit und Recht auf Unversehrtheit durch radikale Gruppen und „Querdenker“ nicht toleriert werden.
Wir alle erkennen die enormen Belastungen, welche uns durch die Corona-Pandemie treffen. Alle Maßnahmen, die zum Schutz der Gesundheit der Menschen ergriffen werden müssen, sind mit Einschränkungen des persönlichen Lebensablaufs verbunden. Doch nur durch die Einhaltung dieser Vorgaben werden wir die Pandemie beenden können. Wir appellieren daher an alle, weiter durchzuhalten.
Wir akzeptieren nicht die persönlichen Angriffe der „Querdenker“ und die Drohungen gegen Leib und Leben gegenüber denjenigen Verantwortungsträgern, die täglich Entscheidungen treffen müssen, um den Auswirkungen der Corona-Pandemie entgegenzuwirken.
Wir danken allen Verantwortlichen für ihr Engagement weit über die normalen Grenzen ihrer Tätigkeit hinaus.
Die „Querdenker“ stehen nicht für die Mehrheit der Menschen in unserem Kreis, sondern bilden eine zwar lautstarke, aber kleine Minderheit. Sie sind angeblich mit Corona-Maßnahmen nicht einverstanden, zeigen aber deutlich, dass sie vor allem das politische System verachten.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, zeigen sie diesen Menschen, dass die Mehrheit sich nicht mit diesen Ideen identifiziert. Unterstützen sie uns weiterhin im Bemühen, die Auswirkungen der Pandemie so rasch als möglich und mit so geringen negativen Folgen wie möglich in den Griff zu bekommen. Halten sie vor allem in den sozialen Medien dagegen, wenn Menschen verunglimpft oder bedroht werden, wenn bewusst falsche Fakten verbreitet werden.

Weitere Nachrichten aus dem Westerwald

Kreisfamilienfest bietet Spaß in Höhr-Grenzhausen

Kostenfreie Angebote machen Stadt am 10. Mai zum Mega-Spielplatz
Zum zehnten Mal lädt das Kreisfamilienfest zu jeder Menge Spaß und Abenteuer für Groß und Klein. Diesmal ist es am 10. Mai in Höhr-Grenzhausen zu Gast und verwandelt die Stadt in einen Mega-Spielplatz, bei dem die Jugendpflegen aus dem Westerwaldkreis zeigen, was sie alles „in petto“ haben. Auch örtliche Vereine, Initiativen, Einrichtungen und gastronomische Betriebe sind herzlich eingeladen, sich mit Aktionen zu beteiligen.

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Solarpark Görgeshausen: Startschuss für Bürgerbeteiligung

Sechs Wochen exklusives Zeichnungsfenster für die Ortsgemeinde – danach steht das Angebot weiteren Interessierten offen
KOBLENZ/GÖRGESHAUSEN. Die Bürgerinnen und Bürger von Görgeshausen können sich ab Montag, 20. April um 10 Uhr, finanziell am Ausbau des örtlichen Solarparks beteiligen. An diesem Tag startet das Angebot der Vermögensanlage auf der digitalen Beteiligungsplattform der Energieversorgung Mittelrhein (evm) und der Energiegesellschaft Görgeshausen (EGG). Die exklusive Zeichnungsphase für Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde läuft sechs Wochen. Anschließend wird die Bürgerbeteiligung für evm-Kundinnen und -Kunden sowie Mitarbeitende der evm-Gruppe geöffnet.

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Tierheim Ransbach-Baumbach muss 30.000€ Tierarztkosten stemmen: Spendenaufruf gestartet

"Hallo ihr Lieben, mein Name ist Meline und ich möchte heute um eure Unterstützung bitten – für einen Ort, der tagtäglich Leben rettet: das Tierheim Ransbach-Baumbach.

Ich selbst engagiere mich seit letztem Jahr ehrenamtlich im Tierheim als Gassigängerin und erlebe hautnah, wie viel Herzblut, Arbeit und Liebe dort jeden Tag in die Versorgung der Tiere gesteckt wird. Hier werden Tiere aufgenommen, die ausgesetzt, misshandelt, verletzt oder einfach vergessen wurden – und sie bekommen dort eine zweite Chance.

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Brennende Feuertonne in Halbs wird für Verursacher teuer

Halbs (ots)

Am Mittwoch, den 15.04.2026 gegen 23:23 Uhr wurde die Polizeiinspektion Westerburg zu einer unklaren Rauchentwicklung sowie damit einhergehender Geruchsbelästigung innerhalb der Ortslage Halbs alarmiert. Vor Ort konnte eine starke Verrauchung der Ortslagen Halbs sowie der angrenzenden Ortslage Hergenroth festgestellt werden. Nach einer ca. einstündigen Suche konnte durch die alarmierte Feuerwehr eine brennende Feuertonne in einem Hof festgestellt werden, in welcher durch einen Anwohner Schlachtabfälle verbrannt wurden. Die Feuertonne wurde durch die Feuerwehr gelöscht. Neben der Polizeiinspektion Westerburg waren die Feuerwehren Westerburg, Halbs und Hergenroth mit insgesamt 23 Kräften im Einsatz. Gegen den Anwohner wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. (Polizei Westerburg) 

Rückruf von Nudeln und Rucksack

Die Heuschen & Schrouff Oriental Foods Trading B.V. ruft "Samyang Instant Nudeln Scharfes Huhn Carbonara Cup" auch aus dem rheinland-pfälzischen Handel zurück. Grund: Das Produkt hat einen erhöhten Gehalt an Glycidol. Eine Gesundheitsgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden. Betroffen von diesem Rückruf sind die 80-Gramm-Becher mit der Mindesthaltbarkeit 28.08.2026 und mit der Los-Kennzeichnung HW3.

 

Die TEDi GmbH & Co. KG ruft einen Rucksack mit Inhalt auch aus den rheinland-pfälzischen TEDi-Filialen zurück. Grund: Es wurde der gesundheitsgefährdende Weichmacher DEHP nachgewiesen. Betroffen sind die Rucksäcke mit dem Artikelnummer 87296002651000000800. (LUA) 

Landesverfassung mit Blick auf Untersuchungsausschüsse anpassen

Zur Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des rheinland-pfäl-
zischen Landtags soll das für die Einsetzung eines Untersuchungsaus-
schusses notwendige Quorum in der Landesverfassung in Artikel 91
von einem Fünftel der Mitglieder des Landtags auf ein Viertel angeho-
ben werden. Dies entspricht dem Quorum auf Bundesebene sowie in
mehreren anderen Bundesländern. Der Landtagspräsident ist nun ge-
beten worden, eine Sitzung des Ältestenrates einzuberufen, um das
Verfahren und die Termine festzulegen.

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