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Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Altenkirchen (AWB) versendet in diesen Tagen die Abfallgebührenbescheide 2019, die im Laufe der 3. Kalenderwoche mit der Post zugestellt werden. Die Bescheide beinhalten die Endabrechnung des Vorjahres 2018 und die Vorauskalkulation der Abfallgebühren des neuen Jahres 2019. Durch die Vielzahl der Bescheide kann es zu verstärkten Anrufen und Nachfragen beim AWB kommen.

Betroffene werden daher gebeten, neben der telefonischen Kontaktaufnahme, auch die Möglichkeiten von Fax und E-Mail zu nutzen. Auf diese Weise kann der AWB die Änderungen schnell erfassen und bearbeiten. Die Abfallgebühren sind wie im letzten Jahr je zur Hälfte am 15.02.2019 und 15.08.2019 fällig.

Um Zeit und zusätzliche Arbeit zu sparen, verweist der Abfallwirtschaftsbetrieb auf das bequeme Abbuchungsverfahren. Formulare hierzu finden Sie im Umweltkalender oder auf der Website des AWB www.awb-ak.de.

Betzdorf (ots) - Am Mittwochmorgen kam es in der Hauptstraße zu einem Verkehrsunfall, weil sich ein Anhänger von einem Pkw löste und in einem Vorgarten landete. Der Pkw-Fahrer hatte den Verlust nicht bemerkt und war nach Hause gefahren. Gegen 07:45 Uhr hatte ein 57-Jähriger mit seinem Gespann die Hauptstraße in Richtung Betzdorf befahren. Kurz nach den Bahnübergängen löste sich der Anhänger vom Gespann, streifte einen geparkten Pkw und Mülltonnen und kam anschließend im Vorgarten zum Stehen. Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 1.500 Euro geschätzt.

Private und öffentliche Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt 20 und mehr Mitarbeiter beschäftigen, sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wird
diese Vorgabe nicht erreicht, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden.
Damit überprüft werden kann, ob die Beschäftigungsquote im Kalenderjahr 2018 erfüllt war, müssen die betroffenen Arbeitgeber bis spätestens 31. März der jeweiligen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. 


20190110 Fahrrad BendorfBendorf (ots) - Am 04.01.2019 fiel einer Streife der PI Bendorf eine männliche Person in der Bendorfer Straße auf, die ein Fahrrad mitführte. Im Rahmen der Überprüfung machte die Person unterschiedliche Angaben zur Herkunft des Fahrrades. Aufgrund weitere Ermittlungen bestand der Verdacht, dass die Person das Fahrrad nicht rechtmäßig erworben hat. Das Fahrrad wurde daraufhin sichergestellt. Die Polizei fragt deshalb, wer Angaben zu dem Fahrrad machen kann, bzw. ob jemandem das Fahrrad gehört. Hinweise an die Polizei Bendorf.

Das Internet bietet jedem die Informationen, die er sucht – aber nicht immer entsprechen diese Informationen auch der Wahrheit. Inhalte recherchieren, bewerten und verifizieren ist deshalb eine Kernkompetenz für die digitale Welt. Ab sofort können alle rheinland-pfälzischen Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte auf die redaktionell geprüften Inhalte der Online-Nachschlagewerke von Brockhaus zugreifen. Der Service ist über den Bildungsserver des Landes abrufbar und für die Nutzerinnen und Nutzer kostenlos. Das Bildungsministerium trägt die Kosten.

„Unsere Schulen vermitteln den kompetenten Umgang mit digitalen Medien und Inhalten. Recherchekompetenz gehört dabei zu den Schlüsselqualifikationen. Auch um sogenannte Fake News zu entlarven, braucht es Medien, die geprüfte Inhalte anbieten und auf die man sich verlassen kann. Die Online-Nachschlagewerke bieten dafür altersgemäß aufbereitete Informationen, die fächerübergreifend eingesetzt werden können“, so Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig.

Dausenau (ots) - Am Mittwoch, den 09.01.2019 gegen 23:15 h wurde durch Beamte der PI Bad Ems ein PKW-Führer in der Ortschaft Dausenau einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Kontrollmaßnahme ergaben sich Hinweise für den zeitnahen Konsum von Betäubungsmittel bei dem Fahrzeugführer. Bei der im Anschluss durchgeführten Fahrzeug- und Personendurchsuchung konnten in der Mittelkonsole des Fahrzeugs, zugriffsbereit 3-rauchfertige Joints aufgefunden werden. Nach erfolgter Blutentnahme auf der Dienststelle, wurde durch die Staatsanwaltschaft Koblenz eine Wohnungsdurchsuchung bei dem Beschuldigten befürwortet. Bei der im Anschluss durchgeführten Durchsuchungsmaßnahme bei dem Beschuldigten, konnten durch Beamte der PI Bad Ems diverse weitere Betäubungsmittel aufgefunden werden. Gegen den Fahrzeugführer wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet.