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Die meisten Bürgerinnen und Bürger in Limburg halten sich an die Regeln und Vorgaben, die die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen soll. Aber es gibt leider auch schwarze Schafe. Deshalb wird das Ordnungsamt gerade am Wochenende Kontrollen vornehmen. Konkret heißt dies: Spielplätze werden ebenso in Augenschein genommen wie Läden und Verkaufsstellen des Einzelhandels, gastronomische Betriebe und mehr, die nach der Verordnung des Landes geschlossen zu bleiben haben oder sich an klare Öffnungszeiten zu halten haben.

Die Corona-Pandemie stellt das gesamte gesellschaftliche Leben vor ungeahnte, in dieser Form nie dagewesene Herausforderungen. Die Landesregierung handelt in enger Abstimmung mit der Bundesregierung, den anderen Ländern und den kommunalen Verantwortungsträgerinnen und –trägern, besonnen und entschlossen, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Gesundheit und das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz 890 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle und leider mittlerweile auch zwei Todesfälle.

Die Bundes- und Landesregierungen haben in der letzten Zeit vielfältige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 angeordnet. Trotzdem soll es immer wieder und immer noch zu Verstößen gegen die ausgesprochenen Auflagen kommen.

Aus diesem Grund weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass Verstöße gegen die zum Schutz der Bevölkerung im Wege von Rechtsverordnungen erlassenen Maßnahmen nach den §§ 74 und 75 des Infektionsschutzgesetzes strafbar sein können. Im Falle einer Strafbarkeit nach § 74 des Infektionsschutzgesetzes drohen Geldstrafe und Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Nach § 75 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahre verhängt werden. In besonders schweren Fällen drohen nach § 75 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes sogar Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren.

Die Staatsanwaltschaft wird ihr bekanntwerdende Verstöße gegen die getroffenen Maßnahmen mit Nachdruck verfolgen und einer Ahndung zuführen. Gleiches gilt auch für Straftaten, die unter besonderer Ausnutzung der derzeitigen Krise begangen werden.

Die Staatsanwaltschaft appelliert an die Bevölkerung, die bislang zum Schutz aller angeordneten Maßnahmen unbedingt zu befolgen. (Quelle Staatsanwaltschaft Koblenz)

Am Sonntag, 7. Juni, sollten die Limburger Bürgerinnen und Bürger per Entscheid über die Zukunft des Limburger Neumarkts und seiner Platanen abstimmen. Der Termin wird verschoben, ein Bürgerentscheid ist unter den aktuellen Bedingungen nicht möglich.
Wann die Bürgerinnen und Bürger stattdessen ihr Votum zu den Platanen und dem Neumarkt abgegeben können, steht noch nicht fest. Diese Entscheidung obliegt der Stadtverordnetenversammlung. Die für 30. März terminierte Sitzung ist abgesagt worden. Die nächste Sitzung wäre im Mai. Ob sie stattfindet, ist jedoch völlig offen.

Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz hat das Arbeitsmodell seiner 70 Straßen- und Autobahnmeistereien umgestellt. Der LBM reagiert damit auf die aktuelle Situation, um die erforderlichen Kernaufgaben zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit der rheinland-pfälzischen Verkehrsinfrastruktur weiterhin sicherzustellen.

Ministerrat wird über weitere Maßnahmen beraten, zum Schutz der Medienvertreter Pressekonferenzen nur noch online

Regierungssprecherin Andrea Bähner teilt mit:

„Der Ministerrat wird heute unter anderem über weitergehende Maßnahmen beraten, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen. Die Erfahrungen der vergangenen Tage haben gezeigt, dass die Appelle allein nicht die notwendige Wirkung erzielt haben. Diese zusätzlichen Maßnahmen sollen auch helfen, das scharfe Schwert einer allgemeinen Ausgangssperre zunächst zu verhindern. Darüber hinaus wird die Landesregierung zum eigenen Schutz und dem Schutz der Medienvertreterinnen und -vertreter künftig Pressekonferenzen streamen und Fragen über Telefon und Kurznachrichten entgegennehmen. Die Ministerpräsidentin wird zudem aus Vorsichtsgründen weitere Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, da sie möglicherweise mittelbaren Kontakt mit einer infizierten Person hatte. Aus diesem Grund greifen die Handlungsanweisungen zum Umgang mit Schlüsselpersonal. Daher sollen ab sofort Menschen, die in näheren Kontakt zu ihr treten, Mundschutz tragen. Diese Maßnahmen dienen allein dem Schutz der Bevölkerung, die Ansteckungsgefahr zu minimieren und so die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen. (Quelle Staatskanzlei Mainz)