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Städte und Kreise können frei entscheiden wie sie die finanzielle Unterstützung des ÖPNV rechtlich gestalten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Somit hätten auch die Landkreise bei uns die Wahl, ob sie Verkehrsleistungen ausschreiben oder ein mögliches eigenes Unternehmen beauftragen. Außerdem können allgemeine Vorschriften erlassen werden, die als Kofinanzierung für alle tätigen Unternehmen wirken. „Die Kommunen sollten das Wahlrecht verantwortungsvoll ausüben und berücksichtigen, dass auch der private Mittelstand ein wichtiges Element der Unternehmensvielfalt im ÖPNV darstellt“, so der Branchenverband VDV.