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Diez (ots) - In der vergangenen Woche wurde folgender Sachverhalt bei der Polizeiinspektion Diez angezeigt: Nachdem sich eine Maus in's Haus verirrte, beauftragte eine Frau nach Recherchen im Internet telefonisch einen Schädlingsbekämpfer. Wenige Stunden später erschienen auch zwei Mitarbeiter, die eine Mausefalle aufstellten. Für diese Dienstleistung stellten sie der Geschädigten eine Rechnung über fast 500 Euro aus. Auch etwas unter Druck gesetzt, zahlte die geschockte Frau mit ihrer Kreditkarte den geforderten Betrag.
Die Polizei rät in solchen und ähnlichen Fällen, Vergleichsangebote von seriösen Firmen einzuholen. Übersteigt der geforderte Preis, wie in diesem Fall, den Marktpreis um mehr als das Doppelte, spricht man im Zivilrecht von Wucher. Dies stellt einen Straftatbestand dar. In solchen Fällen sollte man sich auch nicht scheuen die Polizei telefonisch um Rat zu fragen, bevor ein Schaden entstanden ist.