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Auffällige Wildtiere melden und Kontakt meiden - Bei zwei Feldhasen aus dem Jagdbezirk Koblenz-Güls wurde der Erreger der Hasenpest (Tularämie) nachgewiesen. Hauptsächlich sind von der Krankheit Hasen, Kaninchen oder Nagetiere betroffen, jedoch kann sie auch auf andere Tiere oder Menschen übertragen werden. Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz empfiehlt Spaziergängern und Wanderern deshalb, tote oder krank wirkende Hasen und Wildkaninchen auf keinen Fall anzufassen. Auch Hunde sollten nicht mit ihnen in Kontakt kommen.
Gertrud Klumpp, Leiter der Veterinärbehörde im Kreishaus, erklärt: „Im Gegensatz zu gesunden Feldhasen zeigen an Hasenpest erkrankte Tiere in der Regel kein typisches Fluchtverhalten, sondern lassen Menschen scheinbar ohne Scheu an sich herankommen. Man darf dennoch keinesfalls die Tiere anfassen.“ Die Ansteckung ist über offene Wunden, die Schleimhäute, die Bindehaut der Augen oder auch durch Einatmen von erregerhaltigem Staub möglich. Hat man doch ein Tier angefasst, sollten die Hände gut gereinigt und desinfiziert werden.

Die Krankheitssymptome beim Menschen sind ähnlich wie bei einer Grippe: Es zeigen sich Fieber, Abgeschlagenheit und geschwollene Lymphknoten, manchmal auch Übelkeit und Durchfall. Komplikationen mit Lungenentzündung oder Beteiligung anderer Organe wie Leber, Niere und Herz können vorkommen. Nach Kontakt und ersten Anzeichen sollte man umgehend einen Arzt aufsuchen. Hunde können sich grundsätzlich infizieren und den Erreger weitergeben, besitzen jedoch eine hohe natürlich Resistenz.
Nicht verwechselt werden sollte die Tularämie mit der Myxomatose, bei der die erkrankten Tiere Schwellungen und Entzündungen u.a. im Bereich der Augen zeigen. Die Myxomatose ist im Gegensatz zur Tularämie für den Menschen ungefährlich.
Wer ein auffälliges Tier entdeckt, sollte dieses dem Veterinäramt der Kreisverwaltung melden. Dort werden weitere Maßnahmen eingeleitet. Meldungen an die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter Tel.: 0261/108-459 oder 108-580. Bei Nichterreichbarkeit sollte man sich an die örtlichen Ordnungsbehörden oder die Polizei wenden, die dann den entsprechenden Jagdpächter informieren.
(Quelle: Pressemitteilung, Kreis Mayen-Koblenz)