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Die AfD-Fraktion stellt für die nächste Sitzung des Westerwälder Kreistags folgenden Antrag: Der Kreistag möge folgende Resolution beschließen:
„Vollständige Übernahme kommunaler Asylkosten durch das Land“
Die Asyl- und Migrationspolitik verursacht seit langem hohe Kosten auf allen Ebenen. Beim Bund, beim Land und bei den Kommunen. Auch der Haushalt des Westerwaldkreises wurde in der Vergangenheit durch die Asylzuwanderung erheblich belastet. Zwar gab es Zuschüsse aus Berlin und Mainz, aber diese waren nicht annähernd kostendeckend. Jahr für Jahr verblieben und verbleiben so erhebliche Belastungen beim Kreis.
Die kommunalen Spitzenverbände haben die Landesregierung aufgefordert, den Kommunen die Ausgaben für die Asylzuwanderung vollständig zu erstatten. Nach ihren Berechnungen kostet die Asylaufnahme für unsere Kreise, Städte und Gemeinden allein im Jahr 2023 rund 300 Mio. Euro. Erstattet werden davon gerade einmal ca. 40 Prozent.

Auf der Differenz von ca. 180 Mio. Euro bleiben die Kommunen sitzen.
Hinzu kommt, dass die Landesregierung die vom Bund für Flüchtlinge zur Verfügung gestellten Gelder nur zu einem Teil weitergibt. Bereits von der Integrationspauschale, die der Bund von 2016 bis 2021 zahlte, hat sie mehr als die Hälfte vereinnahmt. Auch von den jetzt an Rheinland- Pfalz zugewiesenen 163 Mio. Euro für die Asylaufnahme reicht die Landesregierung lediglich 121,6 Mio. an die Kommunen weiter. Die restlichen ca. 40 Mio. behält sie für den Landeshaushalt ein.
Dieses Vorgehen ist aus Sicht des Westerwaldkreises nicht akzeptabel. Wir erwarten eine vollständige Weitergabe aller Asyl-Zuschüsse an die Kommunen und die Erstattung sämtlicher Asylkosten durch das Land. In diesem Sinne fordert der Westerwälder Kreistag die Landesregierung auf,
- die vom Bund für Aufnahme und Integration von Flüchtlingen zur Verfügung gestellten Gelder ohne Abzüge an die Kommunen weiterzugeben,
- die asylbedingten Vollkosten der Kommunen für das Jahr 2022 und die folgenden Jahre nach betriebswirtschaftlichen Methoden zu ermitteln,
- den Kommunen die Differenz zwischen den für 2022 ermittelten Vollkosten und den bisher erfolgten Erstattungen für 2022 bis Jahresende 2023 zu begleichen,
- den Kommunen ab 2023 die ermittelten Vollkosten jeweils bis zum 1. September des Folgejahres zu erstatten.
Kosten bei Annahme des Antrags: Keine Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Nugel Fraktionsvorsitzender (Quelle AfD WW)