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Oberwambach (ots)

Der Geschädigte erhielt am 04.07.2023 einen Anruf eines Unbekannten, in welchem ihm der Gewinn von 500000 Euro mitgeteilt wurde, was nicht der Wahrheit entsprach. Ihm wurde durch den unbekannten Täter weiter mitgeteilt, dass er vor der möglichen Auszahlung des Betrages eine 4-stellige Summe an Verwaltungsgebühr entrichten müsse. Ein größerer Vermögensschaden ist nicht entstanden. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf eine Betrugsmasche hin, bei welcher hohe Gewinnsummen versprochen werden und die Täterschaft über eine notwendige Zahlung von Verwaltungsgebühren täuscht, um so an hohe Geldbeträge, meist mittels Überweisung, zu gelangen. (Quelle Polizei Altenkirchen)