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Im Jahr 2022 nimmt die Reform der Grundsteuer konkrete Gestalt an. Im Rahmen der Neubewertung müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer für ihren Grundbesitz eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben.

„Die Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz begleitet die Bürgerinnen und Bürger in diesem Reformprozess durch verschiedene Serviceangebote wie Informationsschreiben und Ausfüllhilfen. Darüber hinaus informiert die neue Broschüre ‚Steuertipp: Grundsteuerreform‘ ausführlich über die Grundzüge des reformierten Grundsteuerrechts einschließlich der bewertungsrechtlichen Bemessungsgrundlage. Außerdem fasst sie alle wichtigen Erklärungs- und Anzeigepflichten zusammen und gibt einen Überblick über wichtige Termine“, so Finanzministerin Doris Ahnen.

Die Broschüre „Steuertipp: Grundsteuerreform“ steht ab sofort zum Download auf der Seite des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums (fm.rlp.de) bereit. Sie ist auch als Printausgabe bei den Finanzämtern erhältlich. (Quelle Rheinland-Pfalz)