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Koblenz (ots)

394 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Baugewerbe wurden am 26. April 2022 von 77 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Koblenz an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier gezielt überprüft. Die Prüfungen waren Teil von bundesweiten Schwerpunktprüfungen.
Es wurden 63 Sachverhalte festgestellt, die eine weitere Prüfung durch die FKS erforderlich machen. Es handelt sich hierbei überwiegend um den Verdacht der Beitragsvorenthaltung und den Verdacht, dass gegen Mindestlohnvorschriften verstoßen wurde. Weiterhin gibt es in einigen Fällen Hinweise auf illegale Beschäftigung und Leistungsmissbrauch.

Die Zöllner und Zöllnerinnen der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II, und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielt im Baugewebe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle.
Die Beschäftigten der FKS stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Anwendung findet, und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. (Quelle Polizei Koblenz)