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Auf der Grundlage der aktuellen Ansätze des Wirtschaftsplanes für 2021 und der Erkennt- nisse aus den Aufwendungen des laufenden Jahres für die Abfallentsorgung, welche sich u. a. im Ergebnis des Zwischenberichtes zum 30.09.2020 sowie der Abfallmengenentwicklung aber auch der Aufgabenstellungen des Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetriebes zeigen, wurden die Leistungen des Eigenbetriebes in der Abfallentsorgung für 2021 neu kalkuliert. Neben der Betrachtung der Entwicklung der Abfallströme und deren voraussehbaren Abfall- mengen wurden zwischenzeitlich eingetretene und zu erwartende vertragliche Preisanpas- sungen im Wirtschaftsplan und der sich hieraus ableitenden Gebührenkalkulation entspre- chend berücksichtigt.
Unter Beachtung der Vorgaben aus der Rechtsprechung wurden alle Kalkulationsvorgaben und -formeln kritisch überprüft und mit umfangreichem Aufwand von Grund auf überarbeitet. Dies hat zur Folge, dass einzelne Gebührensätze eine höhere prozentuale Steigerung, ande- re wiederum nur kleinere prozentuale Steigerungen oder sogar in Einzelfällen eine leichte Senkung der Gebührensätze erfahren.

Nachdem für das Jahr 2015 die Benutzungsgebühren gesenkt werden konnten, war es ver- waltungsseitig gelungen, diese auch für die Jahre 2016 und 2017 auf gleichem Niveau zu halten. Die letzten sehr moderaten Gebührenanpassungen erfolgten zum 01.01.2018 und zum 01.01.2020.
Aus der beigefügten Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung sowie aus den Kalkulations- erläuterungen sind zum einen die Randbedingungen der Kalkulation ersichtlich, aber auch die Kostenverteilung zu den einzelnen Positionen.
Als Kostentreiber für die vorgeschlagene Gebührenerhöhung ab dem 01.01.2021 sind fol- gende Aufwendungen des Wirtschaftsplanentwurfes für 2021 auszumachen, die sich inner- halb der Gebührenkalkulation auf fast jeden einzelnen Gebührensatz auswirken.
Der Materialaufwand insgesamt wird voraussichtlich in 2021 gegenüber 2020 um 552.200,00 € steigen. Wovon die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren lediglich einen Steigerungsbetrag von 32.400,00 € ausmachen werden. Die wesentliche Steigerung liegt bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen mit einem Be- trag von 519.800,00 €. Hierunter machen die Entsorgungskosten ein Plus von 439.600,00 €
aus. Die Entsorgungskosten für Abfälle aus Haushalten und Gewerbebetriebe erhöhen sich auf Grund der zu erwartenden Mengen und den vertraglichen Vorgaben um 333.000,00 €. Die Entsorgungskosten für Bioabfälle erhöhen sich durch die bereits umgesetzten Ver- tragsanpassungen und den zu erwartenden neuen Entsorgungspreisen ab dem 01.09.2021, wobei die zu erwartenden Bioabfallmengen leicht sinken.
Die Personalaufwendungen für 2021 werden voraussichtlich gegenüber dem Vorjahr um 300.000,00 € steigen. Dieser Betrag teilt sich auf in Löhne und Gehälter mit 202.000,00 € und soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung mit 98.000,00 €. Insgesamt beträgt die zu erwartende Steigerung der Personalkosten 2,86 %, welche unter anderem durch die zu erwartenden tariflichen Erhöhungen zu begründen ist.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen werden gegenüber dem Vorjahr nicht verändern.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen machen gemäß Wirtschaftsplan eine Steigerung von 32.200,00 € aus.
Die Aufwendungen aus der Veränderung der Aufzinsung für gebildete Rückstellungen zur Deponienachsorge finden keinen Niederschlag in der Gebührenkalkulation für 2021. Die noch vorhandene Allgemeine Rücklage des Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetriebes reicht in jedem Fall aus, diese Aufwendungen bis zum Erfüllungsbetrag abzudecken. Hierauf wurde bereits in der Sitzungsvorlage zum Tagesordnungspunkt „Jahresabschluss des Ei- genbetriebs für das Wirtschaftsjahr 2019“ ausführlich hingewiesen.
In die Gebührenkalkulation wurde die im Kommunalabgabengesetz geforderte Eigenkapital- verzinsung mit einem Betrag in Höhe von 290.200,00 € berücksichtigt.
Die vorgeschlagene Gebührenerhöhung wirkt sich im Haushaltsbereich wie folgt aus:
1 Personen-Haushalt: 136,70 € auf 138,70 €
2-4 Personen-Haushalt: 184,30 € auf 186,50 €
5 und mehr Personen-Haushalt: 233,60 € auf 236,00 €

Die Verwaltung schlägt vor, die Abfallentsorgungsgebühren wie in der beigefügten Kalkulati- on errechnet ab dem 01.01.2021 festzusetzen.
Nach der ständigen Rechtsprechung verschiedener Oberverwaltungsgerichte ist den Ent- scheidungsgremien des Kreises für ihre Entscheidung zu den Gebührensätzen die komplette Kalkulation vorzulegen und diese insoweit auch zu beschließen. (Quelle Kreisverwaltung Westerwald)