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20201104 KinderbetreuungLMLimburg-Weilburg. Landrat Michael Köberle kündigt an, dass seitens des Landkreises Limburg-Weilburg im Jahr 2020 rund 2,7 Millionen Euro für die Förderung der Kinderbetreuung an die Städte und Gemeinden des Landkreises ausgezahlt werden. „Für jeden belegten Kita-Platz erfolgt eine pauschale Förderung in Höhe von 400 Euro. Grundlage ist die Erhebung des Statistischen Landesamtes zum 1. März 2020. Die jährliche Zuwendung erhalten die Städte und Gemeinden zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern“, betont Landrat Köberle. Neben den belegten Plätzen in Kindertageseinrichtungen werden auch die belegten Plätze in der Kindertagespflege entsprechend berücksichtigt.

Bereits seit 2006 wurden im Rahmen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) Plätze in den Kindertagesstätten des Landkreises finanziell unterstützt. Im Rahmen des sogenannten „10-Punkte-Programmes“ erfolgte so in den Jahren 2006 bis 2015 eine besondere Förderung von altersübergreifenden Gruppen sowie von Krippen- und Hortplätzen. Es folgte das Hessische Kinderförderungsgesetz (HessKiföG), das unter anderem Rahmenbedingungen für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) neu regelte und eine Modifizierung der Förderkriterien des Landkreises Limburg-Weilburg mit einer Anpassung an die aktuelle Gesetzeslage ab 2016 notwendig machte.
Seit 2006 steigt die Nachfrage nach Betreuungsplätzen kontinuierlich an. Allein im letzten Jahr stieg der Zahl der belegten Plätze von 6600 um rund 200 Plätze auf etwa 6800 (siehe beigefügte Übersicht, aus der auch die Aufteilung nach Städten und Gemeinden hervorgeht). (Quelle Kreis Limburg-Weilburg)