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Hochschulinitiative für gutes Studium und gute Lehre

Bund und Länder entfristen ab 2021 mit dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ den aktuell laufenden Hochschulpakt. Damit stellt das Land Rheinland-Pfalz den Hochschulen zukünftig dauerhaft 140 Mio. Euro für Studium und Lehre zur Verfügung. 779 Stellen können damit an den Hochschulen des Landes entfristet werden. Die Hochschule Koblenz erhält aus der „Hochschulinitiative für gutes Studium und gute Lehre“ ab 2021 rund 11 Mio. Euro und kann damit dauerhaft 102,75 Stellen verstetigen. Der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Prof. Dr. Konrad Wolf und der Präsident der Hochschule Koblenz Prof. Dr. Kristian Bosselmann-Cyran unterzeichneten heute in Koblenz die Zielvereinbarungen ihrer Hochschulen.

„Mit der Unterzeichnung der Zielvereinbarungen setzen wir eine der wichtigsten wissenschaftspolitischen Maßnahme der letzten Jahrzehnte um. Wir schaffen mit den verstetigten 140 Mio. Euro Planungssicherheit für die rheinland-pfälzischen Hochschulen und können damit die aufgebauten Studienplätze in Rheinland-Pfalz sichern. Mit fast 780 neuen Dauerstellen ist die Hochschulinitiative das größte Stellenprogramm seit Jahrzehnten. Das verbessert die Studienbedingungen und schafft gute Arbeitsbedingungen für viele Beschäftigte an den rheinland-pfälzischen Hochschulen“, freut sich Wissenschaftsminister Prof. Dr. Konrad Wolf.

In den vergangenen Wochen und Monaten verhandelten Land und Hochschulen erfolgreich die Umsetzung der „Hochschulinitiative für gutes Studium und gute Lehre“. Die Hochschulinitiative ermöglicht die Entfristung von insgesamt 779 Stellen. Bereits im Vorgriff waren während des Hochschulpakts 249,25 Stellen durch das Land entfristet worden. Ab 2024 erwartet das Land einen deutlichen Aufwuchs der Bundesmittel, die das Land entsprechend aufstocken und an die Hochschulen weiterreichen wird.

„Von dem Zukunftsvertrag profitieren alle Bereiche der Hochschule Koblenz“, betont Prof. Dr. Kristian Bosselmann-Cyran, Präsident der Hochschule Koblenz, „mit den bereitgestellten Mitteln können wir sowohl in der Lehre und Forschung als auch in der Hochschulverwaltung Beschäftigungsverhältnisse dauerhaft entfristen, müssen aber auch Sachmittel abdecken. Der Vertrag sorgt für Planungssicherheit an der Hochschule und eröffnet neue Perspektiven für die Mitarbeitenden, die größtenteils bereits seit vielen Jahren Daueraufgaben bewältigt und ihre unverzichtbare Expertise eingebracht haben.“

Darüber hinaus ermöglicht der Zukunftsvertrag der Hochschule Koblenz auch neue Vorhaben. So hob Prof. Dr. Daniela Braun, Vizepräsidentin für Lehre und Diversity an der Hochschule Koblenz, exemplarisch die angestrebte Ausweitung des dualen Studienangebotes hervor: „Je mehr wir unsere regulären Studiengänge auch als duale oder berufsbegleitende Variante anbieten, desto mehr unterstützen wir die lokale Wirtschaft bei der Beseitigung des Fachkräftemangels.“

Zu den weiteren Projekten, die die Hochschule Koblenz mit den Mitteln der Hochschulinitiative umsetzen kann, gehört auch der neue interdisziplinäre Masterstudiengang „Integrierte Orts- und Sozialraumentwicklung“. Er wird zum Sommersemester 2021 starten und beschäftigt sich mit den Auswirkungen des gesellschaftlichen und demographischen Wandels auf lokaler und regionaler Ebene. „Als Kooperation der beiden Fachbereiche bauen-kunst-werkstoffe und Sozialwissenschaften werden in der Lehre infrastrukturelle, baulich-planerische und soziale Aspekte miteinander verknüpft. Mit dieser Zusammensetzung ist der neue Masterstudiengang deutschlandweit einzigartig“, erklärt Prof. Dr. Daniela Braun, Vizepräsidentin für Lehre an der Hochschule Koblenz.

„Die Hochschule in Koblenz hat sich in den letzten Jahren bestens entwickelt. Die größte Hochschule für angewandte Wissenschaften in Rheinland-Pfalz hat sich ein starkes Profil geschaffen und ist weit über die Landesgrenzen für viele Studierende attraktiv“, schließt der Wissenschaftsminister. „Mit der Hochschulinitiative und der Zielvereinbarung legen wir die Grundlagen, diese gute Entwicklung weiterfortzuführen.“ (Quelle Staatskanzlei Mainz)