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„Der Beschluss ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der vielfältigen Radiolandschaft in Rheinland-Pfalz. Gerade in der Zeit der Pandemie bieten die zahlreichen privaten Hörfunkveranstalter den Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu verlässlichen und flächendeckenden Informationen. Mit den beschlossenen Hilfen werden die Radioveranstalter, die aufgrund der COVID-19-Pandemie hohe Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, temporär unterstützt. Hierdurch begegnen wir pandemiebedingten Insolvenzrisiken und wenden irreparable Schäden von der Hörfunklandschaft in Rheinland-Pfalz ab“, erläuterte Medienstaatssekretärin Heike Raab den heutigen Beschluss des Ministerrates zur Unterstützung privater Hörfunkanbieter in Rheinland-Pfalz.

Die Hilfen in Höhe von bundesweit 20 Millionen Euro sind ein Teil des Programms „NEUSTART KULTUR“ des Bundes. „Eine solche Unterstützung hatten wir Länder in der Rundfunkkommission auf Initiative aus Rheinland-Pfalz ausdrücklich gefordert. Ich freue mich, dass der Bund diese Bitte aufgegriffen hat und danke auch für die kooperative Zusammenarbeit in den letzten Wochen, um das Programm umzusetzen“, so die Staatssekretärin weiter.

Hintergrund:

Grundlage des Hilfsprogramms ist eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern. Der Bund stellt hierbei als pandemiebedingtes, zeitlich begrenztes Notprogramm insgesamt bis zu 20 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt 2020 zur Verfügung. Antragsberechtigt sind zugelassene, private und werbefinanzierte Hörfunkveranstalter, die eine Zuweisung für terrestrische Übertragungskapazitäten (UKW/DAB+) haben oder die im Falle eines zugewiesenen Plattformbetriebs bei DAB+ mit Billigung der Landesmedienanstalten verbreitet werden und die aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Situation im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie nicht nur unerhebliche Umsatzeinbrüche erlitten haben. Im Rahmen des Programms werden bis Ende 2020 anteilig Distributionskosten der privaten Hörfunkveranstalter übernommen, die sich insbesondere aus den Kosten für die Programmweiterverbreitung über UKW und DAB+ und vergleichbaren Verbreitungskosten zusammensetzen. (Quelle Staatskanzlei Mainz)