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Erklärungsabgabe ab Juli 2022 online möglich

Die Finanzverwaltung nimmt seit Juli 2022 die Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts entgegen. Die Abgabe der Erklärung soll elektronisch über das „MeinELSTER“-Portal erfolgen. Im Rahmen der Neubewertung müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer für ihren Grundbesitz eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben.

„Mit Beginn der Annahme der Feststellungserklärungen wird im Umsetzungsprozess der Grundsteuerreform ein weiterer wichtiger Schritt getan. Dabei unterstützen wir die Eigentümerinnen und Eigentümer im Regelfall durch die Zusendung eines Datenstammblatts, das bereits sogenannte erklärungsrelevante Geobasisdaten enthält. Zudem stellt die Finanzverwaltung eine Broschüre bereit, die wichtige Fragen im Rahmen des Feststellungsverfahrens beantwortet“, so Finanzministerin Doris Ahnen.

Landesimpfkoordinator Daniel Stich: www.impfen.rlp.de – Wunschtermin vereinbaren und impfen lassen!

Die Schutzimpfungen gegen das Coronavirus können schwere Erkrankungen verhindern und sogar Menschenleben retten. Das haben uns die Erfahrungen aus den vergangenen Monaten mit dem Coronavirus deutlich gezeigt. Rheinland-Pfalz blickt dabei auf eine erfolgreiche Impfkampagne mit einer Impfquote von 84,2 % bei den Erwachsenen ab 18 Jahren (Grundimmunisierung, Stand: 4.7.2022) zurück. Durch das Impfen, weitere Schutzmaßnahmen und natürlich das unermüdliche Engagement der Forschenden, Mitarbeitenden in Kliniken und Arztpraxen und vielen mehr, hat es Rheinland-Pfalz geschafft eine Überlastung seiner Gesundheitssysteme zu verhindern. Doch die Pandemie ist noch nicht vorbei und deshalb bleibt es wichtig, weiterhin für einen guten Impfschutz in der Gesellschaft zu sorgen. Das Land bietet dafür die notwendige Infrastruktur.