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Terminvergabe ab sofort möglich

Die kühlere Jahreszeit naht und somit nehmen auch die Erkältungskrankheiten wieder zu. Um möglichst gut durch den Herbst und Winter zu kommen, empfiehlt das Gesundheitsamt des Westerwaldkreises eine Grippeschutzimpfung, denn eine „echte“ Grippe ist keine harmlose Erkrankung. Sie kann insbesondere bei Risikogruppen zu ernsthaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Nach der Impfung dauert es etwa 10 bis 14 Tage, um einen ausreichenden Schutz aufzubauen.

Die Impfung ist in der Regel kostenfrei bei Arztpraxen möglich, auch einige Apotheken können diese vornehmen. An zwei Tagen bietet zudem das Gesundheitsamt an, sich gegen Grippe impfen zu lassen:

in Montabaur: am Freitag, 6. Oktober, von 8 bis 18 Uhr,
im Peter-Paul-Weinert-Saal der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur

in Bad Marienberg: am Donnerstag, 12. Oktober, von 13 bis 18 Uhr,
im Gesundheitsamt Bad Marienberg, Triftstr. 1 d, 56470 Bad Marienberg

Die Impfung ist nur möglich, wenn vorab online unter www.westerwaldkreis.de oder telefonisch unter 02602-124 567 ein Termin vereinbart wurde. Mitzubringen sind der Impfpass sowie ein ausgefüllter Einwilligungsbogen, der auf der Homepage zum Download bereitsteht.

Im Gesundheitsamt wird der Impfstoff InfluSplit Tetra verimpft. Hierbei handelt es sich nicht um den Hochdosis-Impfstoff, der von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Menschen über dem 60. Lebensjahr empfohlen wird. Dieser muss bei der Hausarztpraxis erfragt werden. Aber auch der vom Gesundheitsamt verwendete Impfstoff entfaltet eine gute Schutzwirkung.

Es ist hilfreich, wenn die zu Impfenden kurzärmelige Kleidung unter ihrer Jacke tragen. Andere Impfungen wie beispielsweise gegen Pneumokokken, Corona oder Tetanus können an diesen zwei Tagen nicht angeboten werden, ebenso wenig wie die Übertragung von alten zu neuen Impfpässen.

Die STIKO empfiehlt, dass sich folgende Personengruppen gegen Grippe impfen lassen:

• alle Personen ab 60 Jahren,
• alle Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab dem 1. Schwangerschaftsdrittel,
• Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie zum Beispiel chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie beispielsweise Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV),
• Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen sowie
• Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können.

Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem
• Personen mit erhöhter Gefährdung (zum Beispiel medizinisches Personal) und
• Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr. (Quelle Westerwaldkreis)