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Haushaltskunden profitieren – Preissenkung zum 1. Januar 2024 hat Bestand
KOBLENZ. Das Jahr 2024 startet mit guten Nachrichten von der Energieversorgung Mittelrhein (evm): Auch wenn die Bundesregierung sehr kurzfristig den CO2-Preis erhöht und die ursprünglich zugesagten Zuschüsse zu den Netzentgelten gestrichen hat, passt die evm die Strom- und Gastarife nicht an. „Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden haben wir uns dazu entschlossen, die Mehrkosten aufzufangen und die Preise nicht zu erhöhen“, teilt evm-Vorstandsvorsitzender Josef Rönz mit.
Von dieser Entscheidung profitieren rund 300.000 Gas- und Stromkunden des Unternehmens. Die überwiegende Mehrheit der Kunden kann sich somit über die Preissenkung zum 1. Januar 2024 freuen, über die die evm jeweils per individuellem Anschreiben informiert hatte. Teilweise sinken die Arbeitspreise um rund 30 Prozent. Zahlreiche Kunden hatten zudem schon vorher einen Wechsel in den Treuebonustarif vorgenommen und haben bereits seit einigen Monaten geringere Energiekosten. „Wir geben damit die deutlich gesunkenen Beschaffungspreise an unsere treuen Kunden weiter“, so Rönz.

Der Vorstandsvorsitzende kritisiert allerdings deutlich die Entscheidungen der Bundesregierung: „Einmal mehr wurden getroffene Beschlüsse kurzfristig zulasten der Energieversorger und ihrer Kunden revidiert. Man kann sich auf politische Entscheidungen offensichtlich nicht mehr verlassen.“ Josef Rönz erinnert beispielhaft an das kurzfristige Aus der damals schon verkündeten Gasumlage, an das Hin und Her zur Frage der Verlängerung der Preisbremsen sowie die immer wieder veränderten Aussagen zur Senkung der Umsatzsteuer auf Gas. „Als die Preisbremsen eingeführt wurden, hatte sich der Gesetzgeber für die Formulierung der Regelungen monatelang Zeit gelassen. Den Energieversorgern blieben dann am Ende sechs Wochen, um diese hochkomplexen und teilweise widersprüchlichen Regelungen in die Tat umzusetzen und die Kunden zu informieren“, führt Rönz aus.
Diesmal liegen gerade einmal zwei Wochen zwischen dem Beschluss und dem Inkrafttreten: Der CO2-Preis auf Öl und Gas steigt zum 1. Januar. Gleichzeitig entfällt der Zuschuss zu den Netzentgelten. „Ich kann nachvollziehen, dass viele die Sorge haben, dass Energie nach diesen Beschlüssen ab Januar doch wieder teurer wird. Glücklicherweise sind wir in der Lage, diese Veränderungen für unsere Kunden aufzufangen“, so Josef Rönz. Das betrifft im Wesentlichen die Privat- und Haushaltskunden, bei denen im Arbeitspreis die Abgaben bereits eingerechnet sind. Bei gewerblichen Tarifen wird hingegen in der Regel ein Arbeitspreis vereinbart; die staatlichen Umlagen werden in der jeweils gültigen Höhe berechnet. (Quelle evm)