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In der zweiten Jahreshälfte 2020 richtete die Stadt Limburg in ihrer Notunterkunft in der Rudolf-Schuy-Straße einen Sicherheitsdienst ein. Die Einrichtung hat sich bewährt und soll weiter fortgesetzt werden. Die Stadt greift dabei auf einen privaten Anbieter zurück, der Vertrag läuft am 1. Januar aus. Der Magistrat hat den neuen Auftrag für das kommende Jahr vergeben. Der Auftrag umfasst ein Volumen von rund 105.000 Euro.

Die Einrichtung in der Rudolf-Schuy-Straße, die die Stadt seit dem Jahr 2017 betreibt und einmal erweitert wurde, dient dazu, wohnsitzlose Männer zu beherbergen. Neben den belegten Zimmern gibt es noch eine Notschlafstelle mit separatem Zugang. Zusammen gibt es Platz für 36 Männer (30 Plätze in Einzel- und Doppelzimmern sowie sechs Plätze in der Notschlafstelle). In der Coronaphase nahm die Zahl derjenigen Personen deutlich zu, die dort Unterkunft suchten und aufgrund ihres Suchtverhaltens oder ihrer psychiatrischen Erkrankungen sich dort sehr auffällig verhielten und den ohnehin fragilen sozialen Frieden in der Einrichtung nachhaltig störten. In der Folge verpflichtete die Stadt einen privaten Sicherheitsdienst, um die Einrichtung in den Abend- und Nachtstunden zu überwachen.

Die Corona-Pandemie ist vorüber, andere Erscheinungen jedoch geblieben. Deshalb ist es nach Einschätzung des 1. Stadtrats Michael Stanke auch weiterhin notwendig, in der Einrichtung auf einen Sicherheitsdienst zu setzen. „Der Sicherheitsdienst geht deeskalierend vor und hat in der Vergangenheit zahlreiche Konflikte schnell gelöst und somit befriedend in der Einrichtung gewirkt“, so Stanke. Und wenn es notwendig wird, ruft der Sicherheitsdienst auch die Polizei hinzu.

Auf einen solchen Dienst zu verzichten, macht nach Einschätzung des 1. Stadtrats keinen Sinn. Leider sei die Zahl der Einzelfälle, die in der Einrichtung nachhaltig störend wirkten, nicht geringer geworden. Vielmehr zeige eine informelle Abfrage in anderen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe hessenweit, dass die Zunahme von psychischen Problemen bei Einzelnen und dem damit verbundenen störenden Verhalten kein Limburger Phänomen ist.

Insgesamt gingen auf die Ausschreibung der Stadt Limburg elf Angebote ein, zwei Angebote mussten ausgeschlossen werden. Vergeben wurde der Auftrag an den günstigsten Anbieter. (Quelle Stadt Limburg)