Mengerskirchen, Landesstraße 3281, Mittwoch, 31.08.2022, 11:15 Uhr
(wie) Am Mittwochvormittag wurde ein Feuer an einem Sportlerheim bei Mengerskirchen gelegt. Ein Zeuge, der mit seinem Pferd zwischen Mengerskirchen und Elsoff unterwegs war, rief gegen 11:15 Uhr bei der Rettungsleitstelle an. Er hatte aus der Ferne Flammen am Dach des Sportlerheimes an der L 3281 gesehen. Feuerwehren aus mehreren Ortschaften und Polizei eilten daraufhin zu dem Gebäude, aus dessen Dach schon Flammen schlugen. Der Brand konnte von der Feuerwehr schnell gelöscht werden. Hierzu musste das Dach teilweise mit der Motorsäge geöffnet werden. Nach ersten Ermittlungen hatte ein unbekannter Täter wahrscheinlich die Dachpappe in Brand gesteckt. Hinweise nimmt die Polizei unter der Rufnummer 06431/9140-0 entgegen. (Quelle Polizei Limburg)
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat im Hinblick auf den Fund einer Babyleiche am 29. August 2022 in einem Weiher in Oberirsen ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts des Totschlags eingeleitet. Das Verfahren richtet sich gegen eine jugendliche Person.
Zum Stand der Ermittlungen ist mitzuteilen, dass die Obduktion keinen sicheren Aufschluss über Ursache und Zeitpunkt des Todes des Kindes erbracht hat. Im Übrigen dauern die Ermittlungen an. (Quelle Staatsanwaltschaft Koblenz)
(wie) Nach einem schweren Raub in Niederselters, bei dem zwei Personen überfallen und mit einem Schlagring angegriffen wurden, befindet sich ein Tatverdächtiger nun in Untersuchungshaft.
Am Montagabend wurde die Polizei gegen 23:15 Uhr in die Taunusstraße gerufen, da dort Hilfeschreie zu hören waren. Ein 28-Jähriger und eine 24-Jährige hielten sich nach bisherigen Ermittlungen in einer Kellerwohnung auf, als plötzlich zwei maskierte Täter in die Räumlichkeiten eindrangen und sie angegriffen haben sollen. Die Männer sollen ihre Opfer mit einem Schlagring traktiert haben, um ihnen Mobiltelefone, Geldbörsen und weitere Wertgegenstände zu rauben, wodurch diese verletzt wurden. Ein Anwohner hatte den Tumult mitbekommen und noch versucht, die Täter an der Flucht zu hindern, was jedoch misslang, weshalb die Männer mit einem Auto vom Tatort fliehen konnten. Ein 33-jähriger, polizeibekannter Tatverdächtiger konnte durch sofort eingeleitete Ermittlungen der Polizei noch in der Tatnacht an seiner Wohnanschrift festgenommen werden. Bei der von der Staatsanwaltschaft angeordneten Durchsuchung seiner Wohnung konnten ein Teil des Raubgutes sowie Betäubungsmittel aufgefunden werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Limburg wurde der Beschuldigte am Dienstag der Ermittlungsrichterin vorgeführt, die Haftbefehl erließ. Er befindet sich nun in Untersuchungshaft.
Der unbekannte Mittäter ist noch flüchtig. Er wird wie folgt beschrieben:
-30 bis 40 Jahre alt
-170 bis 180 cm
-bekleidet mit grauem Pullover, grauer Jogginghose und grauer
Mütze
Die Polizei bittet Zeugen des Vorfalls oder Hinweisgeber, die Angaben zu dem zweiten Täter machen können, sich unter der Rufnummer 06431/9140-0 zu melden. (Quelle Polizei Limburg)
Hillscheid (ots)
Nach der Explosion einer Anglerhütte am Mittwoch, 13.08.2022 erliegt der 62 Jährige seinen schweren Verletzungen. In den frühen Morgenstunden des 13.08.2022 kam es in einer Anglerhütte zu einer Explosion. Der alleine anwesende Mann wurde unter den Trümmern begraben und konnte durch die Rettungskräfte geborgen werden. Aufgrund seiner schweren Verletzungen wurde er in eine Spezialklinik geflogen. Ursächlich für die Explosion ist ein unkontrollierter Gasaustritt aus einer Gasflache. (Quelle Polizei Montabaur)
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.