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Die Niederlassung West der Autobahn GmbH des Bundes lässt in der Zeit von Montag, 26. Juni 2023, bis Freitag, 30. Juni 2023, sowie von Montag, 3. Juli 2023, bis Freitag, 7. Juli 2023, in Nachtbaustellen im Zuge der A48 im Bereich der Anschlussstelle (AS) Bendorf die Schutzplankensysteme austauschen. Die Arbeiten sind mit temporären Verkehrseinschränkungen verbunden. Die Arbeiten waren ursprünglich für die Kalenderwochen 24 und 25 vorgesehen, werden nun aber in den Kalenderwochen 26 und 27 ausgeführt.

Während der Arbeiten von Montagabend, 26. Juni 2023, bis Freitagmorgen, 30. Juni 2023, ist die AS Bendorf in Fahrtrichtung Trier jeweils zwischen 20 Uhr und 5 Uhr komplett gesperrt. Eine Zufahrt bzw. Abfahrt ist im Bereich der Anschlussstelle nicht möglich. Die Umleitung ist ausgeschildert. So werden Verkehrsteilnehmende an der Abfahrt an der AS Bendorf über die AS Koblenz-Nord umgeleitet. Die Zufahrt in Richtung Trier erfolgt über die ausgeschilderte Umleitungsstrecke über die AS Höhr-Grenzhausen.

Während der Arbeiten von Montagabend, 3. Juli 2023, bis Freitagmorgen, 7. Juli 2023 ist die AS Bendorf in Fahrtrichtung Dernbach jeweils zwischen 20 Uhr und 5 Uhr gesperrt. Eine Zufahrt bzw. Abfahrt ist im Bereich der Anschlussstelle nicht möglich. Die Umleitung ist ausgeschildert. Verkehrsteilnehmende werden an der Abfahrt an der AS Bendorf über die AS Höhr-Grenzhausen umgeleitet. Die Zufahrt in Richtung Dernbach erfolgt über die AS Koblenz-Nord.

Die Sperrzeiten der Anschlussstelle sind in beiden Kalenderwochen von Montag bis Freitag jeweils abends ab 20 Uhr bis morgens um 5 Uhr. An den Wochenenden sowie zwischen 5 Uhr und 20 Uhr bleibt die AS Bendorf frei befahrbar.

Während der notwendigen Schutzplankenarbeiten kann es in der Nacht zu Lärmbelästigungen für die Anwohner kommen.

Auf eine Sperrung der Anschlussstelle an den Wochenenden wurde bewusst verzichtet, um die Anwohner nicht übermäßig zu belasten.

Die Autobahn GmbH bittet die Verkehrsteilnehmenden um eine vorsichtige Fahrweise und um Verständnis für die aufgrund der notwendigen Arbeiten unvermeidbaren Verkehrsbeeinträchtigungen und möglichen Lärmbelästigungen.