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Ab 13. Mai dürfen Gastronomiebetriebe unter der Einhaltung von Hygieneregeln wiedereröffnen. Die Öffnung der Hotelleriebetriebe folgt ab 18. Mai.
Die genauen Hygieneregeln für Gastronomie und Hotellerie finden Sie hier als pdf- Datei und auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Die Hygieneregeln ergänzen die 6. Corona-Bekämpfungsverordnung.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Bereitstellung von Desinfektionsmittel und regelmäßige Desinfektion von Stühlen und Tischen
Reservierungs- oder Anmeldepflicht
Angabe der Kontaktdaten (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) sämtlicher Gäste, Speicherung für einen Monat. Der reservierende Gast ist auf das Vorgehen hinzuweisen.
Steuerung des Zutritts (bspw. Einlasskontrollen), freie Platzwahl ist nicht zulässig.
Mindestabstand zwischen den Stühlen von einem Tisch zu den Stühlen des nächsten Tischs von mindestens 1,5 Metern
Bar- und Thekenbereich ist für den Verbleib von Gästen geschlossen.
Eine Bewirtung erfolgt ausschließlich an Tischen.
An einem Tisch dürfen höchstens die Personen sitzen, die nicht vom Kontaktverbot erfasst sind. Tische dürfen nicht geteilt werden. An Biertischen im Außenbereich dürfen höchstens sechs Personen Platz nehmen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben bei Kundenkontakt eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Gäste ebenfalls, außer unmittelbar am Platz.
Geschirr muss bei mindestens 60 Grad in einer Spülmaschine gesäubert werden
Die Öffnungszeiten sind auf 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr begrenzt.
Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie der Straßenverkauf bleiben wie gehabt zulässig.