Das Ergebnis der Sozialwahl bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz steht fest. Für die Wahl zur Vertreterversammlung, dem „Parlament“ der rheinland-pfälzischen Rentenversicherung, waren insgesamt 30 Sitze zu vergeben. Diese entfallen je zur Hälfte auf die Gruppe der Versicherten und die Gruppe der Arbeitgeber. Alle 15 Sitze der Versichertenseite gehen an die Gemeinschaftsliste „Deutscher Gewerkschaftsbund/Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen (DGB/ACA)“. Für die Arbeitgeberseite gehen die 15 Sitze an die Liste der „Landesvereinigung Rheinland-Pfälzischer Unternehmerverbände e. V. (LVU)“. (Symbolbild)
Bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz hatten sich die Sozialpartner vorab einvernehmlich über eine repräsentative Vertretung der Interessengruppen in der Vertreterversammlung verständigt. In öffentlicher Sitzung hat der Wahlausschuss die eingereichten Listen geprüft und zur Wahl zugelassen. Da sie nicht mehr Kandidaten enthielten als Sitze zu vergeben waren, gelten die benannten Kandidaten als gewählt.
Konstituieren wird sich die neue Vertreterversammlung am 29. September in Speyer. Dann wird sie auch den zwölfköpfigen Vorstand wählen, die „Regierung“ der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz.
Alle sechs Jahre werden in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfall-versicherung die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltung im Rahmen von Sozialwahlen gewählt. Sie treffen grundlegende Entscheidungen in den Bereichen Rehabilitation, Finanzen, Organisation, Personal und Bau.
Über die Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz: Vertreterversammlung und Vorstand bilden die Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz. Ehrenamtliche Vertreter von Versicherten und Arbeitgebern sind in der sozialen Selbstverwaltung an grundlegenden finanziellen, organisatorischen und personellen Entscheidungen beteiligt.